PortalDerWirtschaft.de



Suchmaschinenoptimierung mit PdW
mit Content-Marketing - Ihre News
English

Asbestsanierung


Von R.E.U.S.S. Sanierung GmbH

Was ist Asbestsanierung? Wie wird Asbestsanierung durchgeführt? Wie kann man solche Sanierung steuerlich absetzen?
Thumb

Eine Asbestsanierung ist aufwendig, aber unumgänglich. Der Asbest findet sich überall, wo es um Feuerschutz geht und daher bis Mitte der 1980er Jahre das hitze- und reißfeste Material verbaut wurde. Gebäudefassaden, Fußböden oder auch Stahlkonstruktionen sind darunter, die nun von Hand vom Asbest befreit werden.

Durchführung der Asbestsanierung
Der Asbest wird von Hand gelöst und abgesaugt. Danach werden die Oberflächen mit Restfaserbindemitteln behandelt. Wenn diese gereinigt und abgetrocknet sind, werden die Raumluftmessungen nach VDI 3492 durchgeführt. Das Gebäude kann erst wieder normal betreten und genutzt werden, wenn die Grenzwerte unterschritten werden. Für die weitere Brandsicherung der vom Asbest befreiten Konstruktionen werden vielfach aufschäumende Farben genutzt. Gesetzliche Grundlage ist die TRGS 519, welche die technischen Regeln für den Gefahrstoff Asbest festlegt. Die Sanierungsbaustelle muss staubdicht abgeschottet werden, den Innenbereich hält man unter Unterdruck. Die Arbeitsbereiche werden durch Schleusensysteme betreten und verlassen.

Kosten steuerlich absetzbar
Die fachgerecht ausgeführte Asbestsanierung eines Gebäudes kann in der Regel steuerlich geltend gemacht werden. Sie entspricht gesetzlichen Vorgaben und ist an sehr vielen Gebäuden durchzuführen, da das Material bis Mitte der 1980er Jahre sehr stark verbaut wurde. Seit 1993 ist der Einsatz von Asbest verboten, die Sanierung und Entsorgung des Asbestes stellt gegenwärtig die größte Herausforderung dar. Da insbesondere die Verwitterung des Materials die Gesundheitsgefahren erhöht, sind einerseits Kontrolle und oft unverzügliches Handeln erforderlich, andererseits sollte Asbest nie eigenhändig entfernt werden. Dadurch erhöhen sich meist die Gefahren, weil durch mechanisches Bearbeiten ein Großteil der Fasern frei wird. Asbestsanierung darf nur durch Fachleute mit der entsprechenden Ausrüstung durchgeführt werden. Die Firmen sind behördlich zugelassen.

Absicherung durch Gutachten
Vor der Asbestsanierung steht das Gutachten mit der Bewertung der Gefahrenstufe und der Dringlichkeit der Sanierung. Nach der Raumluftmessung durch den Gutachter kann ein Konzept zur Asbestsanierung erstellt werden, welches Aufwand und Kosten in angemessenen Grenzen hält. Diese Schadstoffgutachten dienen der Rechtsabsicherung des Bauherren, sie werden vom TÜV und von Umweltlaboren angeboten. Die Sanierungskosten einer selbst genutzten Immobilie, auch des Gewerbeobjektes werden steuerlich geltend gemacht, wenn das Gutachten vorliegt und damit die Notwendigkeit der Asbestsanierung belegt.
Beim Sanieren selbst steigt die Faserkonzentration zunächst enorm an, nach Abschluss der Arbeiten wird gemäß Protokoll die Schadstoffbelastung der Luft gemessen. Bei entsprechenden Werten kann das Gebäude wieder betreten werden.



Kommentare

Bewerten Sie diesen Artikel
Bewertung dieser Pressemitteilung 5 Bewertung dieser Pressemitteilung 1 Bewertung bisher (Durchschnitt: 4)
Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Michael Guselt (Tel.: 0351/4387070), verantwortlich.

Pressemitteilungstext: 393 Wörter, 3223 Zeichen. Artikel reklamieren
Keywords
Diese Pressemitteilung wurde erstellt, um bei Google besser gefunden zu werden.

Tragen Sie jetzt Ihre kostenlose Pressemitteilung ein!