PortalDerWirtschaft.de



Suchmaschinenoptimierung mit PdW
mit Content-Marketing - Ihre News
English

Finanzanlagenvermittler: Neue Rechtsgrundlage nach Gewerbeordnung (GewO) § 34f


Von EDV Ermtraud GmbH

Mit dem neuen § 34f GewO wurde für Finanzanlagenvermittler ein eigenständiger Erlaubnistatbestand für die Berufsausübung geschaffen. Die bisher zusammen mit Immobilienmaklern, Bauträgern und Darlehensvermittlern im § 34c GewO geregelten Finanzanlagenvermittler erhalten damit eine eigenständige Vorschrift in der Gewerbeordnung.
Thumb Finanzanlagenvermittler: Neue Rechtsgrundlage nach Gewerbeordnung (GewO) § 34f Mit dem neuen § 34f GewO wurde für Finanzanlagenvermittler ein eigenständiger Erlaubnistatbestand für die Berufsausübung geschaffen. Die bisher zusammen mit Immobilienmaklern, Bauträgern und Darlehensvermittlern im § 34c GewO geregelten Finanzanlagenvermittler erhalten damit eine eigenständige Vorschrift in der Gewerbeordnung, die sich sowohl am bisherigen § 34c GewO als auch am Vorbild des § 34d GewO für Versicherungsvermittler orientiert. Durch das neue Gesetz soll der Anlegerschutz im Bereich des so genannten Grauen Kapitalmarkts verbessert werden. Eine schärfere Produktregulierung, erhöhte Vertriebsanforderungen und Erleichterungen bei der Prospekthaftung erweitern die Informationsbasis für Investmententscheidungen. Anwendern des Gewerberegister- und Erlaubniswesens GEVE 4 der EDV Ermtraud GmbH steht Modul „Finanzanlagenvermittler“ ab Mitte Januar zur Verfügung. Weitere Informationen: www.edv-ermtraud.de, www.geve4.de Ansprechpartner für Presse: EDV Ermtraud GmbH Herr Krumnow / Vertrieb Hauptstraße 22 56598 Rheinbrohl Tel. 02635 / 9224-0 Fax 02635 / 9224-29 vertrieb@edv-ermtraud.de


Kommentare

Bewerten Sie diesen Artikel
Bewertung dieser Pressemitteilung 5 Bewertung dieser Pressemitteilung 2 Bewertungen bisher (Durchschnitt: 5)
Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, EDV Ermtraud GmbH, Herr Krumnow, Vertrieb (Tel.: 02635 / 9224-0), verantwortlich.

Pressemitteilungstext: 130 Wörter, 1233 Zeichen. Artikel reklamieren
Keywords
Diese Pressemitteilung wurde erstellt, um bei Google besser gefunden zu werden.

Tragen Sie jetzt Ihre kostenlose Pressemitteilung ein!