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Die fünfte Jahreszeit geht in die heiße Phase


Von Grundeigentümer-Versicherung VVaG

Ausgelassene Stimmung, leckere Kamellen, laute Musik: Von Altweiberfasnacht bis Aschermittwoch, oft auch schon vorher, herrscht in vielen Regionen Deutschlands Ausnahmezustand.
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Da drücken die Gesetzeshüter schon mal ein Auge zu. Doch nicht nur durch Alkohol wird das Risiko unterschätzt, dass etwas passiert. Gerade in diesen Tagen kommt es vermehrt zu Sachschäden, aber auch mehr Personen als sonst werden verletzt. Ob Hörschäden durch Böllerkanonen und laute Musik, Unfälle mit und durch Umzugswägen oder Kopfverletzungen durch umherfliegende Kamellen, die Veranstalter von Faschings- oder Karnevalsumzügen können nach verschiedenen Gerichtsurteilen nicht für alles verantwortlich gemacht werden. Wer an einer derartigen Veranstaltung teilnehme, gehe auch entsprechende Risiken ein.

Deshalb rät die Grundeigentümer-Versicherung jedem Narren und Jecken, sich nicht nur um ein originelles Kostüm zu kümmern, sondern selbst vorzusorgen, zum Beispiel durch eine private Unfallversicherung. Sie schützt in allen Lebensbereichen, rund um die Uhr und weltweit, egal ob man sich zu Hause, im Urlaub oder während der Freizeit, etwa beim Karneval oder beim Sport, verletzt. Sie ist eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Unfallversicherung, die nur auf dem Weg zur Arbeit, während der Arbeitszeit oder auf dem Nachhauseweg greift. Je nach Wahl des Tarifes leistet die private Unfallversicherung beispielsweise bei einem durch einen Unfall verursachten Krankenhausaufenthalt, einer bleibenden Invalidität oder dem Todesfall. Heilbehandlungen werden in der Regel nicht übernommen. Sie sind Gegenstand der Krankenversicherung. Ein Vorteil der Unfallversicherung ist, dass die Leistungen unabhängig von anderweitigen Zahlungen, die wegen des Unfallereignisses geleistet werden, erfolgen.

Und auch die Privathaftpflichtversicherung ist wichtig: Schnell ist es im Gedränge passiert. Aus Versehen wird der Nachbar mit der Zigarette verletzt oder der Glühwein über die teuren Winterstiefel eines anderen verschüttet. Die private Haftpflichtversicherung schützt, wer anderen fahrlässig, z. B. durch Unachtsamkeit einen Schaden zufügt, sei es ein Sach- oder ein Personenschaden. Soll auch der Hund beim närrischen Treiben dabei sein, ist auch eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ratsam. Denn wer kann schon voraussagen, wie das Tier, auch wenn es noch so gut erzogen ist, in einem solchen Trubel reagiert. Wichtig ist dabei zu wissen, dass im Rahmen des zur Verfügung gestellten Versicherungsschutzes nicht jeder eingetretene Schadenfall automatisch zu einer Entschädigungsleistung durch die Haftpflichtversicherung führt. Denn Aufgabe der Haftpflichtversicherung ist es, für bedingungsgemäß berechtigte Schadenersatzforderungen zu leisten und ungerechtfertigte Forderungen, für die dem Versicherten kein Verschulden anzulasten ist, auch im Namen des Versicherten abzulehnen.

Weitere Informationen finden Sie auf www.grundvers-direkt.de



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Frau Jessica Braun (Tel.: 040 37667 131), verantwortlich.

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