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Vorratsdatenspeicherung, Internetsperren, Leistungsschutzrecht...


Von BITKOM - Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.

BITKOM: Die Liste netzpolitischer Fehlentscheidungen wird länger / Sachverständige sehen beim Leistungsschutzrecht verfassungsrechtliche Probleme / Bundesregierung bereitet Gesetz vor, ohne die Betroffenen anzuhören

Der Hightech-Verband BITKOM hat vor der heutigen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags zum geplanten Leistungsschutzrecht auf die rechtlichen Gefahren des Gesetzesvorhabens hingewiesen. "Die Stellungnahmen mehrerer Sachverständiger bestätigen eindeutig,...
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Berlin, 30.01.2013 - Der Hightech-Verband BITKOM hat vor der heutigen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags zum geplanten Leistungsschutzrecht auf die rechtlichen Gefahren des Gesetzesvorhabens hingewiesen. "Die Stellungnahmen mehrerer Sachverständiger bestätigen eindeutig, dass das Leistungsschutzrecht weder rechtlich noch ökonomisch notwendig ist", sagte BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. "Mehrere Sachverständige haben bei dem Gesetzesvorhaben verfassungsrechtliche und europarechtliche Bedenken." Der Gesetzgeber laufe Gefahr, dass das Gesetz vom Bundesverfassungsgericht nachträglich wieder gekippt wird. Vor diesem Hintergrund warnt der BITKOM vor übertriebener Eile. "Selbst wenn an diesem Vorhaben festgehalten werden soll, kann man die zahlreichen Bedenken nicht einfach ignorieren", sagte Rohleder. "Das Leistungsschutzrecht sollte auf keinen Fall mit Blick auf das nahende Ende der Legislaturperiode im Hauruck-Verfahren durchgepaukt werden."

"Viele netzpolitische Gesetzesvorhaben sind gescheitert. Das Leistungsrecht macht die jetzt schon lange Liste politischer Fehlentscheidungen noch länger", sagte Rohleder. BITKOM verweist auf das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, das vom Bundesverfassungsgericht nachträglich gekippt wurde. Ein Gesetz für Internetsperren wurde verabschiedet, trat aber nie in Kraft und wurde inzwischen wieder aufgehoben. Das ursprünglich von der Bundesregierung unterstützte internationale Abkommen zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (ACTA) wurde nach massivem Druck der Netzgemeinde auf Eis gelegt.

BITKOM kritisiert an der heutigen Anhörung im Bundestag, dass die Sachverständigen einseitig ausgewählt wurden. So sind zwei Vertreter der Verlagsbranche geladen, aber kein Vertreter jener Dienste, die am Ende zahlungspflichtig sind, also der Suchmaschinen oder der Nachrichten-Aggregatoren. Auch wurde auf die Anhörung eines Vertreters der Netzgemeinde verzichtet. Rohleder: "Netzwirtschaft und Internetnutzer müssen letztlich die Zeche zahlen. Ein Gesetz vorzubereiten und sie bei der Ausschussanhörung außen vor zu lassen, ist für eine pluralistische Demokratie ein bemerkenswerter Vorgang."

Die Anhörung findet heute um 16.00 Uhr statt. Die Tagesordnung und eine Liste der Sachverständigen ist auf der Webseite des Bundestages abrufbar: http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a06/themen/42329186_kw05_pa_recht_presseerzeugnisse/index.html


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