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EU stoppt Subventionen für DVB-T in Deutschland


Von Medienbüro Sohn

Schallende Ohrfeige für die Landesmedienanstalten

Brüssel/Bonn - Der FRK - Fachverband Rundfunkempfangs- und Kabelanlagen begrüßt die EU-Entscheidung zum Stopp der DVB-T-Subventionierung. " Die EU-Entscheidung ist eine schallende Ohrfeige für die Subventionsförderer in den Landesmedienanstalten und stärkt die Position der mittelständischen Kabelnetzbetreiber, die immerhin fast 60 Prozent der Kabelhaushalte und über 45 Prozent der bundesdeutschen Fernsehhaushalte mit TV- und Radiosignalen sowie Internet und immer häufiger auch mit Telefonie versorgen," betont Heinz-Peter Labonte, Vorstandssprecher des FRK - Fachverband Rundfunkempfangs- und Kabelanlagen.
Thumb Die EU fordert die teilweise Rückzahlung der Beihilfen und gibt aber auch Anregungen, wie die von ihr gewünschte weitere Digitalisierung der Übertragungswege aussehen könnte und verweist auf Fördermodelle in Österreich. Die einseitig für DVB-T bereit gestellten Gelder sollten in einen Fonds fließen, um dann innovative Projekte in der digitalen Rundfunkübertragung vor allem von kleineren regionalen Programmen und Kabelnetzbetreibern zu fördern. Branchenexperten hatten schon beim Start des DVB-T-Pilotprojektes in Berlin die Vorgehensweise der Landesmedienanstalten kritisiert und ein medienpolitisches Debakel prognostiziert. "Die aggressive Vorgehensweise bei der Einführung von DVB-T war und ist ordnungspolitisch höchst fragwürdig. In Zeiten des liberalisierten Telekommunikationsmarktes ist es ein Anachronismus, dass eine staatliche Institution den neuen Übertragungsstandard mit monopolistisch erzielten Mitteln subventioniert, nämlich den Rundfunkgebühren. Wenn das sogenannte Überallfernsehen nur mit Subventionen läuft, verschlechtern sich die Wettbewerbsbedingungen für Kabel und Satellit", so NeueNachricht-Chefredakteur Gunnar Sohn http://www.ne-na.de. Die Medienpolitik sollte sich genau überlegen, ob sie mit staatlichen Eingriffen den Wettbewerb verzerrt und negativ beeinflusst. Besonders problematisch sei es, wenn offizielle Vertreter der Medienbehörden sogar für einen Wechsel werben - von den privatwirtschaftlich betriebenen Sendestandards zu DVB-T. "Es darf von der Wettbewerbspolitik nicht hingenommen werden, dass sich die Kabel- und Satellitenbetreiber am Markt finanzieren müssen, DVB-T aber zu wesentlichen Teilen aus öffentlichen Mitteln bezahlt wird. An diesem Beispiel kann man unter dem Mikroskop die gesamten Fehlsteuerungen der Regulierungspolitik betrachten. Die Einführung von DVB-T, interessanterweise von der Regulierungsbehörde (RegTP) grundsätzlich an die Landesmedienanstalten delegiert, ignoriert dabei die ordnungspolitischen Folgen und die Gesetze des Marktes", kritisiert Sohn. Allein die Rundfunkgebühren bescheren dem öffentlich-rechtlichen Sektor Einnahmen von rund sechs Milliarden Euro pro Jahr. ARD und ZDF finanzieren sich zu über 90 Prozent aus diesen Gebühren, der Rest kommt aus der Werbung. "In den Vereinigten Staaten wird der Steuerzahler nur mit 1,2 Prozent zur Kasse gebeten für die über 1500 TV-Sender. Das Fernsehen versorgt sich dort allein aus Werbung und Abonnements. Die öffentlich-rechtlichen Sender und die Landesmedienanstalten, gestützt auf diese konjunktur- und qualitätsunabhängigen Einnahmen, haben es überhaupt nicht nötig, über Wettbewerb, Kostenoptimierung, Kundeninteressen, Innovationen oder günstige Preise nachzudenken", führt Sohn weiter aus.


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Matthias Schmitz, verantwortlich.

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