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Kleinwindkraftanlagen vom Stromstreit nicht betroffen


Von Honorar Company Beratungs-GmbH

Händeringend wird nach einer Lösung für eine geringere EEG Umlage gesucht. Seit langem ist die Höhe der EEG Umlage keine Unbekannte. Kleine Windgeneratoren von der Kürzung nicht betroffen .
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Studien des Bundesumweltministeriums haben bereits in 2010 eine Erhöhung der EEG Umlage für die nächsten Jahre beschrieben. Doch jetzt vor der Bundestagswahl soll schnell eine Lösung geschaffen werden. Mit einem Schuss aus der Hüfte kann die EEG Umlage nicht bereinigt werden.

So wie der Wirtschaftsminister und der Umweltminister es verlautbaren lassen, sollen Kleinwindkraftanlagen, sogenannte Windgeneratoren, davon nicht betroffen sein. Doch welche Kleinwindanlagen sind gemeint? Darüber haben sie bisher nichts verlautbaren lassen. Natürlich können die Kleinwindkraftanlagen von der Förderung ausgenommen werden. Wie wurden die Kleinwindanlagen denn bisher gefördert? Die Summen müssen so niedrig sein, dass diese im Konzept der Energiewende nicht auffallen. Das Bestreben der Politiker vor der Wahl, mit Energiekostensenkungen in den Wahlkampf zu gehen, und wer sich sträubt, ist für die Kosten verantwortlich. Das ist schon ein schlechter Wahlkampfstil, der vor dem Beginn der offiziellen Bundestagswahl ausgetragen wird. Da passen natürlich auch die Kleinwindkraftanlagen ins Bild um weitere gütige Stimmen zu fangen.

Da aktuell die Kleinwindanlagen von den Behörden wie große Windkraftanlagen in der Genehmigung behandelt werden, wird es auch kaum einen großen Zuwachs dieser Kleinwindanlagen geben. Selbst Vogelschutzgutachten für vertikale Kleinwindanlagen, Behörden und Genehmigungen, diese Hürden sind zu überwinden.
Kleinwindkraftanlagen entlasten die Stromnetze für die Großwindanlagen.
Mit Kleinwindanlagen wird der Windstrom vor Ort produziert und nach Möglichkeit auch vor Ort verbraucht. Die Spitzen werden ins Netz eingespeist, sofern erforderlich. Als verbraucht der Nachbar den Windstrom. Dieser wird beispielsweise mit 10 Cent pro Kilowattstunde vergütet. Der Nachbarverbraucher zahlt aber 27 Cent für eine Kilowattstunde. Eine wundersame Geldvermehrung für den Staat. Dadurch, das vor Ort nicht mehr so viel Strom transportiert werden muss, werden die Stromautobahnen von Nord nach Süd frei und der erzeugte Windstrom aus dem Norden kann in den südlichen Bundesländern verbraucht werden.

So wird die Energiewende von den Kleinwindkraftanlagen getragen.



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Joachim Wehnsen (Tel.: 04852 8354074), verantwortlich.

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