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Variable Vergütungsbestandteile in Versicherungsbranche auf dem Vormarsch


Von Medienbüro Sohn

Kienbaum Studie: Variable Vergütung steigert Motivation

Bonn/Hamburg – Variable Vergütungsbestandteile werden in der Versicherungsbranche immer stärker genutzt - auch abseits des Vertriebs. Leitende Angestellte im Versicherungswesen mussten sich zuletzt mit moderaten Gehaltssteigerungen begnügen. Dies sind die beiden wichtigsten Ergebnisse der aktuellen Vergütungsstudie „Leitende Angestellte in Versicherungen 2005“, die von der Managementberatung Kienbaum http://www.kienbaum.de durchgeführt wurde.
Thumb Variable Vergütungsmodelle steigern die Motivation. Durchschnittliche 102.000 Euro Jahresgrundgehalt für Leitende Angestellte der ersten Ebene und 75.000 Euro für Leitende Angestellte der zweiten Ebene bilden die Basis der Vergütung für Führungskräfte, schreibt Karl-Friedrich Raible, Projektleiter der Studie. 91 Prozent der Leitenden Angestellten der ersten Ebene würden variabel vergütet. Durchschnittlich erhielten sie einen variablen Anteil von 16 Prozent in Höhe von 21.000 Euro. Immerhin erhielten noch 74 Prozent der Führungskräfte der zweiten Ebene eine variable Vergütung in durchschnittlicher Höhe von 10.000 Euro, was elf Prozent entspreche. „Variable Vergütung ist ein wichtiges Instrument betrieblicher Vergütungspolitik. Durch die Verbindung von Unternehmenserfolg und Vergütung wird die Motivation und Identifikation der einzelnen Mitarbeiter mit dem Unternehmen gestärkt“, so Raible. Marc Emde, Mitglied der Geschäftsleitung der Kirch Personalberatung in Köln http://www.kirchconsult.de, schließt sich der Analyse der Kienbaum Unternehmensberatung an. "Variable Gehälter sind in Deutschland auf dem Vormarsch. In der ersten Vergütungsstudie für die Brauereiwirtschaft konnte ich feststellen, dass durchschnittlich 51 Prozent der befragten Studienteilnehmer in dieser Branche eine variable Vergütung erhalten. Andere deutsche Unternehmen sind hier allerdings schon wesentlich weiter“, erläutert der Berater. Unternehmenserfolg und leistungsgerechte Vergütung stünden in einem engen Zusammenhang.


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