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Telecom e.V. fordert EU-Kommission zur Umkehr bei der Bestimmung von Terminierungsentgelten auf


Von TELECOM e.V.

Thumb Der Telecom e.V. der Bundesverband der geschäftlichen Anwender der Telekommunikation, hält die ernsthaften Bedenken für falsch, die die Vizepräsidentin der EU-Kommission Neelie Kroes gegen die von der Bundesnetzagentur vorgeschlagenen Terminierungsentgelte in den Mobilnetzen aufgeworfen hat (Verfahren DE/2013/1424). Bereits gegen das von der EU-Kommission zur Kostenbestimmung von Terminierungsentgelten im Mobilfunk- und Festnetz verlangte Verfahren der Pure BU-LRIC (Grenzkosten) hat der Telecom e.V. schwere Bedenken, weil es der grundsätzlich falsche Bemessungsmaßstab zur Bestimmung anteiliger Kosten von Terminierungsentgelten in Telekommunikationsnetzen ist. Eine Grenzkostenbetrachtung ist nur dort angebracht, wo ein Unternehmer sich entscheiden muss, ob er im Einzelfall zusätzliche Produkte zu Grenzkosten produzieren und für ein entsprechend niedriges Entgelt auf den Markt bringen will, z.B. um noch Restkapazitäten auszunutzen. Bei Terminierungsverkehr, den ein Netzbetreiber aber gesetzlich verpflichtend erbringen muss, ist dieser Ansatz verfehlt. Nur, wenn er von vorneherein seine Netze auch für den Terminierungsverkehr auslegt, kann er diesen kosteneffizient produzieren. Mit der Verwendung der Pure BU-LRIC will die Kommission erreichen, dass sich die Kostenunterschiede für die Sprachminuten der Terminierung zwischen Festnetz und Mobilfunk verringern. Zwar kann mit einer Grenzkostenbetrachtung das absolute Kostenniveau rechnerisch gesenkt werden, aber die Unterschiede zwischen beiden Netzen werden sich sogar vergrößern, weil in den Terminierungskosten des Mobilfunknetzes auch das Anschlussnetz einbezogen ist, aber im Festnetz nicht. Die Verwendung von Pure BU-LRIC ist ungeeignet, diesen systematischen Unterschied zu vermeiden. Also wird mit dem an sich schon falschen Maßstab der Unterschied, der korrigiert werden soll, eben nicht korrigiert. Das Pure BU-LRIC Verfahren soll zudem die Unterschiede in den Mobilfunkterminierungsentgelten der Mitgliedsländer angleichen. Tatsächlich aber geschieht das nicht, denn Länder mit dünner Besiedlung, werden ein geringeres Terminierungsentgelt errechnen als Länder mit dichter Besiedlung und viel Verkehr im Netz. Die reichen Länder werden von den ärmeren Ländern eher höhere Terminierungsentgelte verlangen und die armen Länder dürfen nur geringere Entgelte fordern. Auch hier ist das Pure BU-LRIC Verfahren also der falsche, nicht zielführende Ansatz. Der Telecom e.V. unterstützt daher die Bundesnetzagentur in dem eingeschlagenen Weg, anstelle der Pure BU-LRIC das bisherige, gerechtere BU-LRIC Verfahren (Vollkosten) weiterhin zu verwenden, und hat in einer Stellungnahme die EU-Kommission aufgefordert, auf ihrem falschen Weg umzukehren. Dr. Thomas Plückebaum -Vizepräsident TELECOM e.V.- Ansprechpartner: Dr. Thomas Plückebaum Vizepräsident Telefon: (06171) 2798807 Email: telecom-ev@telecom-ev.de Internet: http://www.telecom-ev.de


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