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ZTE begrüßt Patentrechtsentscheidungen des Landgerichts Düsseldorf


Von ZTE Deutschland GmbH

ZTE begrüßt zwei Entscheidungen, die das Landgericht in Düsseldorf am 21. März 2013 in einem Rechtsstreit erlassen hat, der von der Huawei Technologies Co. Ltd. gegen die ZTE Deutschland GmbH und die ZTE Corporation angestrengt wurde. Die Verfahren bezogen...
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Düsseldorf, 22.03.2013 - ZTE begrüßt zwei Entscheidungen, die das Landgericht in Düsseldorf am 21. März 2013 in einem Rechtsstreit erlassen hat, der von der Huawei Technologies Co. Ltd. gegen die ZTE Deutschland GmbH und die ZTE Corporation angestrengt wurde. Die Verfahren bezogen sich auf die deutschen Teile der europäischen Patente EP 2 033 335 (EP '335) und EP 2 090 050 (EP '050) und betreffen Mobil- und Basis-Stationen zur Übertragung der zukunftsweisenden LTE-Technologie.

Im Verfahren um das Patent EP '335 wies das Gericht alle Ansprüche von Huawei ab. Die Ansprüche bezogen sich sowohl auf Basisstationen als auch auf mobile Endgeräte. Huawei kann gegen die Entscheidung Berufung einlegen.

Im Verfahren um das Patent EP '050 entschied das Gericht, den Fall auszusetzen und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) mehrere Fragen zur Anwendung des EU Wettbewerbsrecht vorzulegen.

ZTE ist der Ansicht, dass Huawei das EU Wettbewerbsrecht verletzt, indem es vermeintlich für den LTE Standard essentielle Patente gegen ZTE durchsetzt, obwohl Huawei gegenüber der ETSI versprochen hat, diese Patente zu fairen, vernünftigen und nicht-diskriminierenden Bedingungen (fair, reasonable and non-discriminatory, FRAND) zu lizenzieren. ZTE ist auch der Ansicht, dass die geltend gemachten Patente niemals hätten erteilt werden dürfen. ZTE greift die Wirksamkeit von EP '335 vor dem Bundespatentgericht an und wird weiterhin den Widerruf von EP '050 in einem vor dem Europäischen Patentamt (EPA) anhängigen, von ZTE betriebenen Einspruchsbeschwerdeverfahren vorantreiben. In zwei weiteren Patentstreitigkeiten, die Huawei gegen ZTE vor dem Landgericht Düsseldorf erhoben hat, wurden bereits alle geltend gemachten Patentansprüche von der Einspruchsabteilung des EPA widerrufen. Huawei hat gegen beide Entscheidungen Beschwerde eingelegt.

ZTE betrachtet Rechte an gestigem Eigentum als zentralen Bestandteil seines Geschäftsmodells und ist bestrebt, seine Wettbewerbsfähigkeit im Bereich der Patentrechte weiter zu erhöhen. Bei der World Intellectual Property Organisation (WIPO) war ZTE in den letzten beiden Jahren die Nr. 1 was die Zahl der internationalen Patentanmeldungen angeht. Im Jahr 2012 reichte ZTE 37% mehr internationale Patentanmeldungen unter dem Patent Cooperation Treaty (PCT) ein als im Jahr zuvor und war das erste chinesische Unternehmen, das unter den Top-10 Patentanmeldern beim Europäischen Patentamt genannt wurde.

In der technologie-intensiven Telekommunikationsindustrie geht die Anzahl der Patente in die Hunderttausende. ZTE engagiert sich für einen kooperativen Ansatz mit Kreuzlizenzabkommen und Bündelung. Das Unternehmen widersetzt sich Taktiken, bei denen untergeordnete Patente verwendet werden, um andere zu behindern, was unnötige Zusatzkosten verursacht. ZTE tritt für einen Win-Win-Ansatz ein, um einen gesunden und vernünftigen Wettbewerb zu fördern und kooperiert mit führendenden Patentinhabern der Industrie, darunter Qualcomm, Siemens und Ericsson.

Die weltweite Telekommunikationsindustrie durchläuft zurzeit einen bedeutenden Wandel bei dem die Lieferkette konsolidiert wird. In diesem Umfeld beabsichtigt ZTE mit Netzbetreibern und Partnern wie Qualcomm und Ericsson zusammenzuarbeiten, um einen Weg einzuschlagen, der zu einer gesünderen Marktsituation führen wird. ZTE begrüßt dabei jeden Wettbewerb, der die Entwicklung der Industrie nicht untergräbt.



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