PortalDerWirtschaft.de



Suchmaschinenoptimierung mit PdW
mit Content-Marketing - Ihre News
English

Unfallschaden von der Steuer absetzen


Von Württembergische Versicherung AG

Die Württembergische Versicherung, ein Unternehmen des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische (W&W), weist auf ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofes (VIII R 33/09) hin.
Thumb

Erleiden Arbeitnehmer auf der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeit einen Autounfall, können sie die Reparaturkosten von der Steuer absetzen, soweit sie nicht von einer Haftpflicht- oder Kaskoversicherung reguliert werden. Verkaufen sie dagegen das Fahrzeug unrepariert, erkennt das Finanzamt den Unfallschaden nur eingeschränkt an.

Laut dem Urteil ist für ein Fahrzeug nicht der tatsächliche Wert, sondern entsprechend seines Alters nur noch ein "fiktiver Buchwert" anzusetzen. Im entschiedenen Fall verkaufte ein Arbeitnehmer, der auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und Arbeit einen Unfall erlitten hatte, seinen unreparierten Unfallwagen für rund 4.000 Euro weniger als er vor dem Unfall noch tatsächlich wert war.

Da der Schaden nicht versichert war, wollte er in der Steuererklärung Werbungskosten in entsprechender Höhe absetzen. Das Finanzamt setzte jedoch für das sieben Jahre alte Fahrzeug einen Buchwert von 0 Euro vor dem Unfall an, da es aufgrund der im Steuerrecht geregelten "Absetzung für Abnutzung" (AfA) als voll abgeschrieben gelte. Es erkannte daher die geltend gemachten Werbungskosten nicht an. Der Bundesfinanzhof gab dem Finanzamt recht. Der Arbeitnehmer könne sich auch nicht darauf berufen, dass ihm die Sachbearbeiterin des Finanzamts vor dem Verkauf des unreparierten Fahrzeugs eine anderweitige telefonische Auskunft erteilt hatte. Daran sei das Finanzamt nicht gebunden.


Kommentare

Bewerten Sie diesen Artikel
Bewertung dieser Pressemitteilung 5 Bewertung dieser Pressemitteilung 1 Bewertung bisher (Durchschnitt: 3)
Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Immo Dehnert (Tel.: 0711662-0), verantwortlich.

Pressemitteilungstext: 201 Wörter, 1444 Zeichen. Artikel reklamieren
Keywords
Diese Pressemitteilung wurde erstellt, um bei Google besser gefunden zu werden.

Tragen Sie jetzt Ihre kostenlose Pressemitteilung ein!