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Neue Rufnummern für kostenlose Warteschleifen pünktlich zum 1. Juni im Einsatz


Von Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V. (VATM)

Branchen-Leitfaden bietet Hilfestellung für Unternehmen bei der Umsetzung der komplexen gesetzlichen Vorgaben

Am Samstag ist es soweit: Die Regelungen zur Warteschleife werden zum 1. Juni 2013 deutlich verschärft. Ab diesem Tag müssen Warteschleifen kostenlos sein. Damit startet die 2. Phase der Umsetzung, die aus der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes...
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Köln, 27.05.2013 - Am Samstag ist es soweit: Die Regelungen zur Warteschleife werden zum 1. Juni 2013 deutlich verschärft. Ab diesem Tag müssen Warteschleifen kostenlos sein. Damit startet die 2. Phase der Umsetzung, die aus der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes resultiert. Viele Unternehmen wechselten mit ihren Servicenummern in geografische Ortsnetzrufnummern. Für Kunden mit Flatrates sind diese nun kostenlos erreichbar.

Völlig kostenlos für den Anrufer sind Warteschleifen ab Samstag zudem in den von der Bundesnetzagentur (BNetzA) eingerichteten Rufnummerngassen 0180-6 und 0180-7. Seit November 2012 können sie beantragt werden und wurden bis heute bereits mehr als 5.000 Mal vergeben. Bei der Rufnummerngasse 0180-6 wird zeitunabhängig abgerechnet. Der Anrufer zahlt 20 Cent pro Anruf aus dem Fest- und maximal 60 Cent pro Anruf aus dem Mobilfunknetz. Im Teilbereich 0180-7 erfolgt eine zeitabhängige Abrechnung, wobei die ersten 30 Sekunden für den Anrufer aber immer kostenfrei sind - unabhängig davon, ob eine Warteschleife eingesetzt wird oder nicht. Darüber hinaus kosten Anrufe aus dem Festnetz 14 Cent pro Minute, aus dem Mobilfunknetz fallen dann maximal 42 Cent pro Minute an. Falls Warteschleifen eingesetzt werden, dürfen sie hier nicht länger als insgesamt 30 Sekunden sein.

Die Branche hat die zahlreichen technischen, aber vor allem operativen Umstellungen sehr gut auf den Weg gebracht. "Viele Unternehmen haben frühzeitig mit der Lösungssuche und Planung begonnen. Die TK-Unternehmen sind auf die Umstellung vorbereitet. Aufgrund der sehr komplexen gesetzlichen Vorgaben und den hohen technischen Anforderungen haben aber noch viele Firmen und Dienstleister aus der gesamten Wirtschaft, die Hotlines anbieten, Fragen und Umsetzungsprobleme", betont VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner.

Die Zeit für die Umsetzung einer Warteschleife nach den neuen Anforderungen ist nun fast abgelaufen. Zu vielen für die praktische Umsetzung relevanten Detailfragen der Warteschleifen- Regelungen konnte der VATM im Vorfeld in Zusammenarbeit mit der Telekom Deutschland und in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur ein gemeinsames Verständnis erzielen, das Grundlage für die gesamte Branche sein soll. Transparenz und Verbraucherfreundlichkeit sind die Zielmarken, damit in der Praxis die Anpassungen so gering wie möglich gehalten werden können. "Planungssicherheit für die Unternehmen und die weitere Nutzbarkeit telefonischer Auskünfte und des schnellen telefonischen Service für die Bürger stehen im Mittelpunkt", unterstreicht Grützner. Wann und wie und von wem die gesetzlich geforderten Ansagen geschaltet werden, aber auch wie Anrufe aus dem Ausland behandelt werden sollen, sind Fragestellungen, die in dem Leitfaden beantwortet werden.

Die gesetzliche Regelung zu kostenlosen Warteschleifen ist Mitte 2012 im Rahmen der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft getreten. Die Missachtung der gesetzlichen Vorgaben ab 1. Juni 2013 kann Unternehmen teuer zu stehen kommen: Neben dem Verlust des Verbindungsentgeltes drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.

Der Leitfaden zu zentralen Umsetzungsfragen bei der "Kostenlosen Warteschleife Phase 2" steht unter www.vatm.de -> Publikationen -> Studien-Positionspapiere zum Download zur Verfügung.


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