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Marder im Haus: Wie man sich schützen und gegen die Schäden absichern kann


Von Grundeigentümer-Versicherung VVaG

Es kratzt und krabbelt auf dem Dachboden. Das ist kein Spuk, sondern meist ein ungebetener Gast, der Marder. Er sucht mit Vorliebe Unterschlupf in den oberen Etagen, gerne auf dem Dachboden.
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Vor allem aber hinterlässt er Dreck und viel schlimmer, verursacht Schäden am Gebäude, die oft sehr unangenehme Folgen und hohe Kosten für den Hausbesitzer nach sich ziehen. Die Grundeigentümer-Versicherung gibt Tipps, wie man Mardern auf die Schliche kommt und die finanziellen Folgen der Schäden absichern kann.
Marder können durch unangenehmen Geruch und Lärm die Lebens- und Wohnqualität stark beeinträchtigen. Frisst er sich durch Kabel, Leitungen und Isolierung oder kratzt an der Fassade, sind meist teure Reparaturen die Folge. Neben der Wärmedämmung im Dach zerstören die Marder häufig auch Elektroanlagen, Strom- oder Antennenkabel. Zunehmend werden auch Schäden an Leitungen und Schläuchen von Solaranlagen auf Dächern gemeldet.

Spuren des Marders
Typische Indizien für Marder sind Kot- und Urinspuren sowie Beutereste. Sie sind wie Katzen sehr reinliche Tiere, die immer die gleiche Stelle als Toilette benutzen. So besteht die Gefahr, dass Urin in den Boden eindringt und diesen dauerhaft schädigt. Bleibt der Marder länger unbemerkt, können sich seine Urinspuren und der Geruch nach Fäkalien und Verwesung penetrant im ganzen Haus ausbreiten.
Weiter führen die Kothaufen und herumliegende Beutereste neben der Geruchsbelästigung auch zum Befall mit Maden und Ungeziefer. Deshalb ist es wichtig, den Dachboden regelmäßig auf Marderspuren zu kontrollieren, insbesondere in dem Monaten März bis September, der Brut- und Paarungszeit.
Ein weiteres Zeichen für einen Marderbefall sind Tunnelgänge in der Dachisolierung. Da Marder sehr scheu und vorsichtig sind, haben sie immer mehrere Fluchtwege aus ihrem Versteck. Daher sollten Hausbesitzer - sofern gefahrlos möglich - das Dach nach Ein- und Ausstiegen absuchen und diese nach Möglichkeit verschließen. Gerne klettern Marder aber auch Fallrohre oder Bäume hoch und an Dachrinnen entlang, um auf das Dach zu gelangen. Kratzspuren können hierfür ein Anhaltspunkt sein. Beliebt sind auch Belüftungsschlitze, Mauerlöcher oder lockere Dachziegel. Handgroße Öffnungen genügen dem Marder als Durchschlupf.

Marderbekämpfung - am besten durch den Profi
Viele Hausmittel zur Marderbekämpfung, ob Hundehaare oder Pfefferkörner, zeigen keine nachhaltige Wirkung. Zuverlässig und legal ist es, den Marder, der scheu, licht- und lärmempfindlich ist, dauerhaft zu stören, zu vergrämen und ihm seinen Unterschlupf so ungemütlich wie möglich zu machen. So kann man zum Beispiel an die Decke klopfen, wenn man den Marder hört. Auch ein Besuch auf dem Dachboden zeigt dem lästigen Mitbewohner, dass er nicht alleine ist.
Marder unterliegen dem deutschen Jagdrecht. Jagdsaison ist von Herbst bis Frühjahr. So dürfen von März bis Juni Marder nicht ausgesperrt werden, da sonst die Mutter von ihren Jungen getrennt werden könnte, die Jungtiere verhungern würden, verwesen könnten und ebenfalls unangenehmer Geruch die Folge wäre. Vielmehr wird immer wieder beobachtet, dass die Mutter nach Störungen oder auch durch Verteilen von so genannten Mardermitteln ihre Jungen im Maul davonträgt und für sich und ihre Brut ein neues Zuhause sucht.
Die Schlupflöcher der Marder lässt man am besten durch einen professionellen Kammerjäger suchen und schließen. Die Zu- und Ausgänge sind oft schwer zu entdecken. Ebenso unterliegt das Aufstellen von Marderfallen dem Jagdrecht. Sie dürfen nur vom Fachmann aufgestellt werden.

Absicherung von Marderschäden
Auch wenn der Marder gefangen oder vertrieben wurde, der Hausbesitzer bleibt auf den oft nicht unerheblichen Kosten für die Schadenbeseitigung sitzen. Daher empfiehlt die Grundeigentümer-Versicherung darauf zu achten, dass auch Tierbissschäden über die Wohngebäudeversicherung mit abgesichert sind.


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Frau Jessica Braun (Tel.: 040 37663 131), verantwortlich.

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