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Tipps für Ihre Steuererklärung


Von IDV Privatinstitut für Deutsche Verbraucher - Institut Köln

Sollten Sie Ihre Steuererklärung noch nicht erledigt haben, dann können Ihnen die Tipps der befragten Verbraucher des IDV Institutes aus Köln vielleicht viel Geld bringen.
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Viele Deutsche sind jedes Jahr empört über die Höhe der Steuern die sie an den Fiskus abführen müssen. Immer wieder nachzahlen ? Das liegt öfter als es dem Deutschen lieb ist an den eigenen Fehlern in der Steuererklärung, so eine Befragung des Kölner Privatinstitut IDV. Gerade Verbraucher die einen Steuerberater haben glauben alles richtig zu machen, aber auch der Steuerberater und Lohnsteuerhilfeverein besteht aus Menschen. Menschen die sich irren können. Prüfen Sie immer doppelt damit Sie kein Risiko eingehen und nutzen Sie diese Tipps:

Arbeitszimmer und Werbungskosten

Pauschal können Sie 1.000 Euro als Werbungskosten geltend machen. Alles darüber hinaus muss belegt werden. Ein Arbeitszimmer kann heutzutage nur noch selten abgesetzt werden, nämlich dann wenn Ihnen der Arbeitgeber für bestimmte oder alle Tätigkeiten die Sie zu erfüllen haben kein Arbeitsplatz zur Verfügung stellt. Dies ist besonders interessant für Lehrer und Menschen die Heimarbeit betreiben. Wenn Sie die Bedingungen erfüllen sind bis zu 1.250 Euro für Sie drin. Sind Sie nicht nur Pendler sondern haben sogar eine Zweitwohnung können Sie auch diese in Ihrer Steuererklärung berücksichtigen, selbst wenn sich die Zweitwohnung nicht direkt an der Arbeitsstätte befindet.

Fahrtkosten und Dienstwagen

Wenn Sie jeden Tag lange zur Arbeit unterwegs sind, hat das Finanzamt einen Trost für Sie. Sie können 30 Cent pro Kilometer Ihres Weges absetzen. Limitiert wird das Ganze generell auf 4.500 Euro pro Jahr. In Ausnahmefällen, wenn Sie zum Beispiel besonders große Entfernungen mit dem Auto zurück legen, ist auch mehr anrechenbar. Viele die von Ihrem Chef einen Dienstwagen bekommen und diesen auch Privat nutzen dürfen, freuen sich darüber sehr. Doch Achtung. Es fallen Steuern an - nämlich meist in Höhe von einem Prozent des Listenpreises. Bei geringer Nutzung empfiehlt sich daher das Fahrtenbuch. Damit entfällt die prozentuale Abschreibung. Stimmen Sie die Art und Weise der Abschreibung schon vor Jahresbeginn mit Ihrem Arbeitgeber ab, denn innerhalb des Jahres kann nicht mehr gewechselt werden.

Umzugskosten

Sind Sie dieses Jahr aus beruflichen Gründen umgezogen ? Dann können Sie als Lediger pauschal 657 Euro, Ehepaare 1314 Euro und jedes weitere Mitglied des Haushaltes 289 Euro geltend machen. Sind Sie erst im März oder später umgezogen sind es für Ledige noch mal 32 Euro mehr, Verheiratete bekommen zusätzlich 43 Euro und weitere Personen 10 Euro mehr. Sind Sie schon öfter in den letzten 5 Jahren umgezogen, dann erhöhen sich diese Summen um 50 Prozent.

Telefon und Internet

Telefonieren und surfen Sie beruflich können Sie nicht nur die einzelnen Gespräche, sondern auch Teile der Grundgebühr dem Finanzamt zum Ausgleich bereit stellen.

Betreuungsaufwendungen

6.000 Euro können pro Kind aktuell jährlich geltend gemacht werden. Ist Ihr Kind jünger als 14 Jahre gibt es keine Probleme Tagesstätte bzw. Kindergarten, Hort oder Tagesmutter geltend zu machen. Herausrechnen müssen Sie Freizeitkurse, Verpflegung und Nachhilfe.

Kindergeld bei volljährigen Kindern

Sind Ihre Kinder bereits erwachsen, Sie erhalten aber weiterhin Kindergeld weil Ihr Kind sich im Studium oder einer Ausbildung befindet und jünger als 25 Jahre alt ist, dann brauchen Sie für 2012 die Einkünfte Ihres Kindes nicht mit anzugeben. Die maßgebliche Einkommensgrenze von bisher 8.004 Euro entfällt.

Ausbildungsaufwendungen

Befinden Sie sich in Ihrer Erstausbildung oder Erststudium dann können Sie bis zu 6.000 als Sonderausgaben absetzen. Das lohnt vor allem für alle Fernstudenten bei denen die Kosten sehr hoch sind.

Desweiteren lohnt es sich bei vorhandenen Kapitalerträgen, Kirchensteuer und Soli, bei eigener Vermietung, Haushaltshilfen- und Handwerkerkosten und erhöhten Gesundheitsausgaben noch ein mal genauer die Möglichkeiten zu prüfen.

Vergessen Sie dennoch nicht, dass es sich bei Steuererklärung um eine Erklärung des Ist-Zustandes handelt. Sie sollten das ganze Jahr über die Augen und Ohren für Möglichkeiten des Steuersparens offen halten. Wenn Sie Ihren Ist-Zustand verändern lohnt sich eine saubere und lückenlose Steuererklärung erst richtig, so das Ergebnis einer Befragung des IDV Institut Köln.


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Peter Niemüller (Tel.: 022129191600), verantwortlich.

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