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Verhalten bei Wasserschäden am Eigenheim


Von Hausbauberater -> Bauberatung, Bauplanung & Hausbau

Schäden am Haus durch Hochwasser sind nicht nur unangenehm, sondern auch eine existenzielle Bedrohung.
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Für Hochwasseropfer ist es schmerzhaft sich ansehen müssen, dass selbst der wasserundurchlässige Keller und eine perfekte Bauwerksabdichtung nichts mehr ausrichten konnten. Und dennoch dürfen Hochwasseropfer die Hoffnung haben, dass ihr Eigenheim auch dann noch nicht verloren sein muss, wenn es überflutet wurde. Der Sanierungsaufwand nach einem Hochwasserschaden lässt sich erst nach einem Gutachten genau beziffern. Wir können Ihnen aber dennoch an dieser Stelle mit diesen grundlegenden Hinweisen helfen:

Wann sollte abgepumpt werden, wenn Wasser ins Haus eingedrungen ist?
Auch wenn Hauseigentümer das Wasser möglichst bald wieder aus den Räumen heraus haben wollen, ist zunächst Geduld nötig: Mit dem Abpumpen aus Kellerräumen oder auch nicht unterkellerten Räumen sollte so lange gewartet werden, bis die Fluten zurückgegangen sind. Durch das Gewicht des ins Haus eingedrungenen Wassers wird ein Gegendruck zum Wasser unterhalb des Kellers bzw. der Bodenplatte erzeugt. Auf diese Weise kann verhindert werden, dass sich Bodenplatte oder Kellerboden anheben und geschädigt werden.
Alle stromführenden Geräte sollten unbedingt vom Stromnetz getrennt werden. Dazu gehören auch Heizungsanlagen und Verteilerkästen.

Was muss nach dem Abpumpen des Wassers getan werden?
Um Schimmelbildung zu vermeiden, sollten so bald wie möglich Trocknungsgeräte aufgestellt werden. Außerdem sollten alle Anschlüsse an die öffentliche Abwasserentsorgung sowie Drainagerohre nach dem Ablaufen der Fluten gereinigt werden. Bei Hochwasserlagen dringen mit dem Wasser auch Schlamm und oft Schadstoffe in ein Gebäude ein. Da der Schlamm mit dem Trocknen aushärtet und sich nur noch schwer beseitigen lässt, sollte er so bald wie möglich aus dem Haus entfernt werden. In den meisten Fällen ist damit zu rechnen, dass mit dem eindringenden Wasser auch Schadstoffe mitgeführt werden, deren Zusammensetzung zunächst nicht bekannt ist. Um einen Hautkontakt mit ihnen zu vermeiden, ist eine wasserfeste Schutzkleidung sehr zu empfehlen. Dazu gehören auch wasserfeste Handschuhe und Schuhe.
Alle Einrichtungsgegenstände, die mit dem möglicherweise schadstoffbelasteten Wasser in Berührung gekommen sind, müssen fachgerecht entsorgt werden. Gleiches gilt selbstverständlich auch für Lebensmittel.
Sollten im Haus gelagerte Schadstoffe oder Chemikalien (z. B. Heizöl, Lacke, Farben, Reinigungsmittel, Schmiermittel) ausgelaufen sein, sind sie ebenso wie das ggf. kontaminierte Erdreich fachgerecht zu entsorgen. Hier gibt die örtliche Feuerwehr eine erste Hilfestellung.


Wann sollten die entstandenen Schäden dokumentiert werden?
Nach einem Hochwasser möchten es die meisten Menschen möglichst bald wieder möglichst ansehnlich haben und wünschen sich, dass die gewohnte Ordnung baldmöglichst wieder hergestellt wird. Aber um den entstandenen Schaden gegenüber der Versicherung erfolgreich geltend machen zu können, muss er zunächst ausführlich dokumentiert werden. Opimal wäre eine Beweissicherung durch einen unabhängigen Sachverständigen. Er weist auch darauf hin, mit welcher Methode das Haus am besten fachgerecht getrocknet werden sollte und mit welcher Schadenssumme zu rechnen ist. Bei von der Versicherung bestellten Sachverständigen ist die Neutralität nicht unbedingt gewährleistet. Es ist auf jeden Fall ratsam, zahlreiche Fotos zu machen und so eine erste Dokumentation zu erstellen.


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Ingo Brandes (Tel.: 0391 400 97 62), verantwortlich.

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