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Hausengel GmbH begrüßt den Beschluss des EU-Parlaments


Von Hausengel GmbH

Missbrauch des Entsendeverfahrens verhindern

Am 20. Juni dieses Jahres hat der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments den Entwurf der Berichterstatterin Danuta Jazlowiecka (EVP) zur besseren Durchsetzung der Entsenderichtlinie angenommen. Damit sollen sich die Anforderungen an die Entsendung drastisch verschärfen.
Thumb Simon Wenz, Geschäftsführer der Hausengel GmbH, begrüßt die Entscheidung der Abgeordneten: "Dem leider vorherrschenden Missbrauch des Entsendeverfahrens, um Lohn- und Sozialdumping zu betreiben oder unfairen Wettbewerb zu erzeugen, muss weiter Einhalt geboten werden. Daher begrüßen wir ausdrücklich den fraktionsübergreifenden Beschluss des Europäischen Parlaments, damit vor allem im Bereich der häuslichen 24-Stunden-Betreuung der Ausbeutung von Osteuropäischen Betreuungskräften Einhalt geboten wird.“ Der neue Beschluss stellt sicher, dass die nach geltendem Recht bestehenden Kontrollinstrumente für die Entsendung anzuerkennen sind. Dies ist besonders wichtig, denn die Praxis zeigt, dass Mindestarbeitsbedingungen und Mindestlöhne ansonsten durch immer neue Formen illegaler Beschäftigung unterlaufen werden. Unzureichend in die Sprache des Ziellandes übersetzte Dokumente oder unvollständige Angaben zu den entsandten Arbeitnehmern vor Beginn der Arbeiten sind nur zwei Beispiele. Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales waren im März 2013 mindestens 180.000 entsandte Personen in Deutschland beschäftigt. In welchem Ausmaß sie ausbeuterische Arbeitsverhältnisse ausgeliefert waren, ist ungewiss. Sicher ist aber, dass sie den Unternehmern in solchen Fällen hilflos gegenüber stehen. Denn diese bedienen sich zunehmend rechtlicher Lücken und somit der Möglichkeit, sich mit billigen Arbeitskräften aus der EU zu versorgen. Die Hausengel GmbH weist noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass sowohl die Familien, als auch die Osteuropäischen Pflegekräfte bei einer Entsendung darauf bestehen sollten, dass ihnen die A1-Bescheinigung im Original, sowie alle anderen nötigen Unterlagen, Verträge und Anmeldungen vorgelegt werden. Betroffene, die das Gefühl haben, dass in ihrem Fall die Entsendung nicht korrekt durchgeführt wird, können sich an die Mitarbeiter des extra für diese Problematik gegründeten Projekts „Faire Mobilität“ wenden. Das Projekt wurde vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) gegründet und hilft gerechte Löhne und faire Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus den mittel- und osteuropäischen EU-Staaten auf dem deutschen Arbeitsmarkt durchzusetzen. Weitere Informationen unter: http://www.faire-mobilitaet.de


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Juliane Schneider, verantwortlich.

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