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Die tägliche Arbeit des Ratgeber für Finanzen e.V.


Von Ratgeberverein für Finanzen e.V.

Informationsveranstaltung und Aufklärung beim Verbraucher
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Der Ratgeberverein berät und informiert die Verbraucher in allen Fragen rund um Versicherungen und Finanzen. Das geschieht auf allgemeinen Informationsveranstaltungen, die jedem Interessierten offenstehen, ebenso wie in einem persönlichen Einzelgespräch. Insbesondere bei Lebensversicherungen treffen die Ratgeber immer wieder auf große Wissenslücken: Viele Versicherte sind sich gar nicht darüber klar, welchen Konditionen sie mit ihrer Unterschrift zugestimmt haben.

Wenn die unabhängigen Sachverständigen vom Ratgeberverein einen zuvor vereinbarten Hausbesuch machen, sind viele Verbraucher skeptisch. Diese Sorge ist völlig unbegründet; denn das Gespräch ist vollkommen gefahrlos - niemand muss befürchten, etwas verkauft zu bekommen. Im Gegenteil: Aufklärung steht an allererster Stelle; der Mehrwert für den Verbraucher ist unübersehbar.


Die tägliche Arbeit eines Ratgebers am Beispiel der Lebensversicherung

Der Besuch beim Verbraucher beginnt zwingend damit, dass sich der unabhängige Sachverständige vom Ratgeber für Finanzen e.V. ausweist. Auf dem Kärtchen sind sein Name und das Logo des Ratgebervereins angegeben. Auf der Rückseite steht explizit, dass es sich keineswegs um ein Verkaufsgespräch handelt - den Ratgebern ist es ausdrücklich verboten, irgendwelche Finanzprodukte zu verkaufen oder auch nur zu empfehlen.


Das jeweilige Produkt erläutern und von ähnlichen Policen abgrenzen

Der Ratgeber erfragt im Anschluss die Wünsche und Vorstellungen des Verbrauchers. Schon hier wird vielfach deutlich, dass oft genug bereits große Unkenntnis über den Unterschied zwischen einer Risiko- und einer Kapitallebensversicherung besteht. Solche Wissenslücken gilt es zu schließen. Manch ein Verbraucher hat eine Risikolebensversicherung abgeschlossen in der Annahme, damit für sein Alter vorgesorgt zu haben.


Kapitallebensversicherung analysieren und bewerten

Und selbst bei einer Kapitallebensversicherung kennen viele Versicherte nicht den wirklichen Wert. Diesen gilt es festzustellen. Dazu bedienen sich Ratgeber des Ratgebervereins eines speziellen Programms von Finanztest, mit dem sie die mathematische Wahrheit ermitteln. Dabei sind sich die Verbraucher vielfach gar nicht darüber im Klaren, dass die bei Vertragsabschluss versprochene, sehr ansehnliche Rendite wie eine Seifenblase zerplatzt ist. Das liegt zum einen an der nicht garantierten Überschussbeteiligung, zum anderen auch an den zu hoch angesetzten Garantiezinsen, die keine Gesellschaft über einen langen Zeitraum halten kann. Zudem sind dann noch sehr hohe Kosten in den Verträgen verankert, auf die die Verbraucher nie hingewiesen worden sind.

Der Verbraucher erfährt Wissenswertes zu seinem Vertrag und sieht die Prognose. Wie wird sich seine Kapitallebensversicherung in den nächsten Jahren entwickeln? Kann er mit einer zumindest ansehnlichen Rendite rechnen?

Selbstverständlich nimmt sich der Ratgeber grundsätzlich die Zeit, noch offene Fragen des versicherten zu beantworten.


Bewertung des Ratgebers durch den Verbraucher

Im Anschluss an die Informationsveranstaltung füllt der Verbraucher einen Bewertungsbogen aus. Darin kommt die Kompetenz des Beraters zur Sprache, aber auch sein gesamter Einsatz. Die Noten reichen dabei von 1 bis 5.

Darüber hinaus soll der Versicherte bestätigen, dass keinerlei Verkaufsgespräch stattgefunden hat. Das ist dem Ratgeberverein ein besonders wichtiges Anliegen.


Allgemeines zu Kapitallebensversicherungen

"Das ist meine Lebensversicherung." Mit diesen Worten beschrieb man lange ein besonders sicheres oder wertvolles Hab und Gut.

Diese Zeiten sind lange vorbei, wenn der Abschluss eines solchen Vertrags auch immer noch als die Altersvorsorge schlechthin gilt. Leider haben aber die vergangenen Jahre gezeigt, dass die Rendite eher spärlich ausfällt, dass sogar in einigen Fällen das eingezahlte Kapital höher ist als die Auszahlung bei Vertragsende.

Ein Beispiel mag das verdeutlichen. Meist laufen Kapitallebensversicherungen über einen Zeitraum von 30 Jahren. Wer etwa in den späten 1980ern einen solchen Vertrag abgeschlossen hat, sah sich schon wenig später der deutschen Einheit gegenüber, einem Ereignis, das auch wirtschaftlich alles auf den Kopf stellte. Und kurz darauf kam es mit der Einführung des Euro zu weiteren Turbulenzen: Die Inflation war nicht nur gefühlt, wie manch ein Politiker weismachen wollte, sondern tatsächlich vorhanden. Und 2009 die weltweite Wirtschaftskrise, während der die Finanzmärkte einbrachen. Was werden die nächsten Jahre bringen? Die Rückkehr zur D-Mark? Eine weitere Flaute?

Die seinerzeit gemachten Versprechungen hinsichtlich des Garantiezinses kann kein Versicherungsunternehmen halten angesichts des derzeit extrem niedrigen Leitzinses. Damit sind und waren auch sämtliche Prognosen wertlos.


Die AGB der Kapitallebensversicherungen verstehen

Der Ratgeberverein hilft den Verbrauchern dabei, die vielfach verwirrenden Inhalte der AGB zu verstehen. Zudem gibt es viele Punkte, die eine Gesellschaft offenbar gar nicht preiszugeben gewillt ist.

Thema Rückstellungen:

Jede Versicherungsgesellschaft ist dazu verpflichtet, stille Reserven zu bilden. Davon hat sie 50 Prozent an ihre Kunden auszuzahlen. Bei genauem Hinsehen stellt sich indessen heraus, dass es oftmals weitaus geringere Beträge sind, die der Versicherungsnehmer erhält.

Thema vorzeitige Kündigung:

Jeder weiß, dass er insbesondere in den Anfangsjahren nur einen Teil seiner eingezahlten Beträge erstattet bekommt, wenn er seine Kapitallebensversicherung vorzeitig kündigt. Wie hoch die Kosten der jeweiligen Gesellschaft sind und wie sie sich zusammensetzen, bleibt indessen unklar. Vielfach muss der Versicherungsnehmer Abzüge von bis zu 25 Prozent hinnehmen.

Diese Intransparenz aufzuzeigen und dem Verbraucher zu seinem Recht zu verhelfen, hat sich der Ratgeberverein auf die Fahnen geschrieben.

Weitere Informationen unter www.ratgeberverein.de.

Oder gleich auf Facebook besuchen: https://www.facebook.com/pages/Ratgeber-f%C3%BCr-Finanzen-eV/506911702678048


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Udo Jendrzejcyk (Tel.: 0221-97758830), verantwortlich.

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