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Tipps für Gamer: Was sind Ihre Rechte


Von Trusted Shops GmbH

gamescom in Köln

. - Rückgabe von heruntergeladenen Games rechtlich unsicher - Keine Rückgabe von Blu-rays mit gebrochenem Siegel - Weiterverkauf von Xbox One Spielen darf nicht verboten werden - Alterskontrolle mittels Ausweis bei Auslieferung erforderlich Was...
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Köln, 22.07.2013 - .

- Rückgabe von heruntergeladenen Games rechtlich unsicher

- Keine Rückgabe von Blu-rays mit gebrochenem Siegel

- Weiterverkauf von Xbox One Spielen darf nicht verboten werden

- Alterskontrolle mittels Ausweis bei Auslieferung erforderlich

Was Gamer zum Widerrufsrecht bei Downloads, zur Rückgabe von DVDs oder beim Verleihen von Games an Freunde wissen müssen, erläutert Dr. Carsten Föhlisch, Rechtsexperte des Online-Gütesiegels Trusted Shops:

1) Ich habe mir ein Spiel im Internet gekauft und heruntergeladen. Das Spiel gefällt mir nicht. Kann ich diesen Download nun wieder zurückgeben und mir mein Geld zurückerstatten lassen?

Dr. Carsten Föhlisch: Noch ist die Rechtslage zur Rückgabe von Downloads unter Juristen umstritten, so dass diese entweder gar nicht oder nur gegen Wertersatz für die erfolgte Nutzung zurückgegeben werden können. Ab Juni 2014 wird das Widerrufsrecht für Downloads aufgrund einer EU-Richtlinie klar geregelt. PC- und Konsolenspiele, die als Download gekauft werden, können nicht mehr an den Händler zurückgegeben werden, wenn mit dem Download begonnen wurde und der Verbrauchers zuvor zur Kenntnis nimmt und ausdrücklich zustimmt, dass er hierdurch sein Widerrufsrecht verliert.

2) Ich habe ein Spiel als DVD oder Blu-ray im Online-Shop gekauft? Kann ich das Spiel wieder zurückgeben und mir mein Geld zurückerstatten lassen?

Dr. Carsten Föhlisch: Beim Kauf von Spielen auf Datenträgern wie DVDs oder Blu-rays gilt das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen, das es Verbrauchern erlaubt, im Internet bestellte Waren ohne Angaben von Gründen an den Online-Händler zurückzuschicken. Eine Ausnahme gilt, wenn ein vorhandenes Siegel durch den Verbraucher gebrochen wurde. Ein Siegel muss nach Ansicht der Gerichte jedoch als solches erkennbar sein, eine bloße Cellophanhülle genügt zum Beispiel nicht.

3) Ich möchte gebrauchte Spiele für meine Xbox One weiterverkaufen oder an meinen Freund verleihen. Ist das erlaubt?

Dr. Carsten Föhlisch: Das Lizenzmodell der Xbox verstößt meines Erachtens in der aktuellen Form gegen europäisches und damit auch deutsches Recht. Der EuGH hat am 3. Juli 2012 entschieden, dass der vertragliche Ausschluss des Weiterverkaufes von gebrauchter Software nicht zulässig ist. Dieses Urteil kann man meines Erachtens auf Spieleanbieter übertragen, die die Nutzung ihrer Software nur unter bestimmten Bedingungen zulassen. Das Xbox-Modell lässt zwar bestimmte Nutzungshandlungen zu, jedoch nicht so, wie dies ein Eigentümer nach deutschem Recht machen könnte. Vielmehr werden Bedingungen auferlegt, welche die Rechte des Nutzers im Sinne der Rechtsprechung des EuGH in unzulässiger Weise einschränken.

4) Bei der gamescom wird mit farbigen Altersbändchen dafür gesorgt, dass jugendliche Besucher nur das zu sehen bekommen, was für ihr Alter freigegeben ist. Wie muss ein Online-Händler gewährleisten, dass er keine altersbeschränkten Waren an Kinder verkauft?

Dr. Carsten Föhlisch: Es muss sichergestellt werden, dass die Ware mit Altersbeschränkung auch nur an den Besteller, der diese Voraussetzung erfüllt, übergeben wird. Die Transportdienstleister bieten dazu verschiedene Produkte an. Der Zusteller überprüft dann die Daten, zum Beispiel anhand des Ausweises. Die bloße Erklärung bei der Bestellung, dass der Käufer ein bestimmtes Alter hat (etwa durch Anhaken einer Tickbox), genügt jedenfalls nicht.

Dr. Carsten Föhlisch, Leiter der Rechtsabteilung von Trusted Shops und Experte für Verbraucherrecht beim Online-Shopping, beantwortet gerne Ihre Fragen und steht Ihnen für ein Interview zu Verfügung.


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