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Einen Musikverlag bei der GEMA neu anmelden – Tipps vom Experten


Von Partitur Xpress Notensatz Studio

Vom der Gewerbeanmeldung bis hin zum Notensatz ist einiges zu Beachten und zu organisieren.

Um Tantiemen für gespielte Musikwerke abrechnen zu können, muss ein Musikverlag bei der Verwertungsgesellschaft GEMA eingetragen sein. Wer seinen Musikverlag also bei der GEMA neu anmelden möchte, hat nun erst einmal einige bürokratische und organisatorische Hürden zu bewältigen.
Thumb Gang zum Gewerbeamt Zunächst muss das Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden. Die Rechtsform des Unternehmens muss gewählt werden und der Verlag braucht einen Unternehmenssitz, also eine Adresse. Aufnahmeantrag für Musikverleger Dann geht es daran, den Aufnahmeantrag für Musikverleger, den die GEMA zum Download bereit stellt, auszufüllen und neben den üblichen Personalien und Unternehmensangaben auch Angaben zur Nutzung der Verlagswerke (Notendruck, Aufführung und Sendung) einzutragen. Eine Gewerbeanmeldung bzw. ein Handelsregisterauszug ist vorzulegen. Die Anmeldegebühren inklusive des Mitgliedsbeitrags belaufen sich derzeit auf € 147,25. Vorlage von handelsüblichen Druckausgaben – also Notenmaterial Die letzte Hürde, die zu nehmen ist, ist die Vorlage von sog. handelsüblichen Druckausgaben. Hier unterscheidet sich der Antrag als sog. angeschlossenes Mitglied vom Antrag auf sog. außerordentliches Mitglied darin, dass unterschiedlich viele Druckausgaben, also gedruckte Noten, vorgelegt werden müssen. Für die Aufnahme als angeschlossenes Mitglied sind mindestens zwei Verlagswerke als Druckausgabe vorzulegen. Das kann ein Leadsheet, also eine Melodiestimme mit Akkordbezeichnungen, oder eine Gesangsstimme mit Klavierbegleitung sein. Wer als außerordentliches Mitglied bei der GEMA aufgenommen werden möchte, muss ein wenig mehr vorlegen. Im Bereich der ernsten Musik entweder Instrumentalausgaben für 25 unterschiedliche Werke oder 10 Ausgaben für Orchester (Partitur und Stimmen) und im Bereich der Unterhaltungs- und Tanzmusik sogar Klavier- oder Akkordeon-Einzelausgaben für 50 unterschiedliche Werke, Salonorchesterausgaben für 10 unterschiedliche Werke oder Combo- (im Sinne eines kleinen Orchesterarrangements) bzw. Blasmusik-Ausgaben für 15 unterschiedliche Werke. (Quelle: GEMA) Abhören und Notation von Audiodateien Da kreative Musiker heutzutage meistens komponieren, ohne Noten zu schreiben, existieren von den zu verwertenden Stücken oftmals nur Audiodateien. Hier ist dann der Musikexperte gefragt, aus diesen Audiodateien druckfertige Notenausgaben zu erstellen. Dies geschieht durch Abhören und Aufschreiben in einem speziellen Computerprogramm. Hilfe vom Notensatz Experten Alexander Engler ist diplomierter Musiker und Notensatz Experte der Firma Partitur Xpress Notensatzstudio und hilft gerne bei der Herstellung der Druckausgaben weiter. Sein absolutes Gehör stellt er zum Abhören der mp3-Dateien zur Verfügung. Als Profi in Sachen Notengrafik und Notenarrangement arbeitet er mit den beiden professionellen Notations – Computerprogrammen und kennt genau alle Formatvorgaben für die vorzulegenden Druckausgaben. Aus den Audiodateien erarbeitet er auch eine Klavierbegleitung oder die entsprechenden Instrumentalstimmen. Das Endprodukt - eine pdf-Datei - ist dann daheim oder im Copyshop ganz einfach auszudrucken. So steht der Verlagsanmeldung bei der GEMA nichts mehr im Wege. Weitere Informationen: Partitur Xpress Notensatz Studio Alexander Engler Akad. Diplom Musiker Mozartstr. 5a 83435 Bad Reichenhall +49 – 176-20033163 info@partitur-xpress.com www.partitur-xpress.com


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Alexander Engler, verantwortlich.

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