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BImSchG / BImSchV: Betreuung von Genehmigungsverfahren - Rechtzeitige Abstimmung mit Behörden unerlässlich


Von weyer gruppe - horst weyer und partner gmbh

Um während eines Genehmigungsverfahrens nach BImSchG / BImSchV keine kostbare Zeit bei den zuständigen Behörden zu verlieren, sind eine gute Vorbereitung und lückenlose Antragsunterlagen unerlässlich.
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Die reibungslose Errichtung und der zuverlässige Betrieb einer verfahrentechnischen Anlage setzen eine fundierte technische Planung voraus.

Für Anlagen im Anwendungsbereich des Bundesimmissionsschutzgesetztes (BImSchG) bzw. der zugehörigen Verordnungen (BImSchV) muss parallel zu dieser Planung gleichzeitig die Genehmigungsplanung erfolgen. Hierdurch werden insbesondere alle Aspekte für die rechtskonformen Errichtung und anschließenden Betrieb der Anlage abgedeckt. Dies gilt gleichermaßen für die Errichtung von Neuanlagen (§10 BImSchG) als auch für die Änderung bestehender Anlagen (§§15 f. BImSchG). In Abhängigkeit von Art und Umfang der Maßnahme sind grundsätzlich verschiedene Zuständigkeiten und Wege der Einreichung entsprechender Genehmigungsunterlagen zu berücksichtigen.

Rechtzeitige Abstimmung mit Behörden unerlässlich
Neben der Erstellung der Antragsunterlagen sollte gleichzeitig eine Abstimmung mit den zuständigen Behörden erfolgen, um Art und Umfang der Antragsunterlagen sowie alle Fragestellungen zum Ablauf des Verfahrens zu berücksichtigen. Dies betrifft zum Beispiel:

- Ist der vorzeitige Baubeginn gemäß §8a BImSchG zu beantragen?
- Welche Formulare sind dem Antrag beizufügen?
- Ist eine Genehmigungsantrag oder eine Anzeige einzureichen?
- Wesentliche Änderung (§16 BImSchG) oder nicht (§15 BImSchG)?
- Ist die Öffentlichkeit am Verfahren zu beteiligen und sind Erörterungstermine durchzuführen?
- Welche Gutachten sind dem Antrag beizufügen?
- Ist eine Vorprüfung des Einzelfalles oder eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich?

Neben diesen rein "genehmigungstechnischen" Fragestellungen ist gleichzeitig immer die Synchronisation mit der parallel laufenden technischen Planung zu erfolgen, auf deren technischen Daten die Genehmigungsunterlagen basieren.

weyer gruppe als erfahrener Partner an Ihrer Seite
Dank ihrer interdisziplinären Ausrichtung kann die weyer gruppe die gesamte Betreuung komplexer Genehmigungsverfahren inkl. nahezu aller Unterlagen und Fachgutachten aus einer Hand anbieten. Für den gutachterlichen Fokus auf die Genehmigungsplanung stehen in der weyer gruppe neben öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Genehmigungsverfahren im Umweltbereich auch Sachverständige nach §29a BImSchG zur Verfügung. Hierbei können wir auch auf ein großes Netzwerk an Kontakten zu Behördenvertretern, Gutachtern und anderen am Genehmigungsverfahren beteiligten Stellen zurückgreifen. Weitere Informationen zum Thema finden auf http://www.weyer-gruppe.com/de/news/BImSchG-Genehmigungsverfahren und auf www.weyer-gruppe.com.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Bei Fragen zum Thema BImSchG wenden Sie sich an:
Klaus Wörsdörfer und Bernhard Schmitz
weyer gruppe - horst weyer und partner
Schillingsstrasse 329
52355 Düren
Tel.: 02421-69091-0





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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Klaus Wörsdörfer (Tel.: 02421-69091-0), verantwortlich.

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