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Prüfung explosionsgefährdeter Anlagen - Betreiberpflichten


Von weyer gruppe - horst weyer und partner gmbh

Werden in Ex-Bereichen elektrische Einrichtungen betrieben, müssen diese vor Inbetriebnahme und im Anschluß wiederkehrend geprüft werden. Der Betreiber ist hier in der Pflicht!
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Anlagen mit explosionsgefährdeten Bereichen zählen zu den "überwachungsbedürftigen" Anlagen und unterliegen somit der Prüfpflicht gemäß (u.a.) BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung).

Die TRBS (Technischen Richtlinien für Betriebssicherheit) bilden die Basis der Betriebssicherheitsverordnung und beschreiben im Detail die Forderungen der BetrSichV.

Werden in explosionsgefährdeten Bereichen elektrische Einrichtungen betrieben, sind diese vor Inbetriebnahme und danach wiederkehrend durch eine ZÜS (Zugelassene Überwachungsstelle) oder eine befähigte Person entsprechender Qualifikation (TRBS 1203 "Befähigte Person") zu prüfen (BetrSichV § 14 1 - 3 / § 15).

Um seinen Mitarbeitern ein sicheres Arbeitsumfeld zu gewährleisten, ist der Betreiber der Anlage in der Pflicht diese Prüfungen gemäß TRBS 1201 Teil 1 durchführen zu lassen. Befolgt er diese Vorgaben nicht, begeht er eine Ordnungswidrigkeit (BetrSichV § 25 und ArbSchutzG § 25 Abs. 1). Er begeht eine Straftat, wenn er vorsätzlich das Leben oder die Gesundheit einer(s) seiner MitarbeiterInnen gefährdet (BetrSichV §26 und ArbSchutzG §26 Abs. 2).

Die in der TRBS Teil 1 beschriebenen Prüfungen umfassen sowohl die Prüfung des Arbeitsplatzes (BetrSichV Anhang 4 Abs. A Nr. 3.8) als auch die Prüfung vor Erstinbetriebnahme und die wiederkehrenden Prüfungen.

Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, unterstützen wir Sie gerne begleitend bei der Vorbereitung und/oder Durchführung der Prüfungen mit einer unserer befähigten Personen.

Innerhalb der weyer gruppe besitzen mehrere Mitarbeiter die erforderliche Qualifikation diese Prüfungen als "Befähigte Person" durchzuführen. Die Prüfungen beinhalten neben der Prüfung der erforderlichen, vom Betreiber vorzuhaltenden Dokumentation für die entsprechenden Geräte auch die Prüfung der Anlage vor Ort und sind somit maßgeblich für die Risikominimierung der gefährdeten Anlagenbereiche.

Wenn Sie mehr über die Leistungen und Referenzen der weyer gruppe in diesem Bereich erfahren möchten wenden Sie sich bitte an:

Dipl.-Ing. (FH) Friedrich Bezdekovsky
Leiter EMR-Technik
Engineering
weyer gruppe - horst weyer und partner gmbh
Tel.: +49 24 21-69 091 - 181
f.bezdekovsky@weyer-gruppe.com

Den vollständigen Artikel, zahlreiche Downloads sowie weitere nützliche Information finden Sie unter: http://www.weyer-gruppe.com/de/news/betreiberpflicht-pruefung-explosionsgefaehrdeter-anlagen




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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Friedrich Bezdekovsky (Tel.: 02421-69091-181), verantwortlich.

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