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Dürfen Wirte Handyfotos verbieten, weil sie sich vor Tripadvisor & Co. fürchten? Gastbeitrag von IT-Anwalt Leuthner


Von Orrick, Herrington & Sutcliffe

Wirtschaftswoche-Blog, Claudia Tödtmann: Die Reise-Webseite Tripadvisor hat gerade die fünf besten Pizzerien Deutschlands – je eine in Trier, Frankfurt und Düsseldorf sowie zwei in Berlin -, gekürt.

Zu den Italienern kann der Berliner Gastwirt kaum gehören, der in seinem Lokal das Schild aufgehängt hat “Bitte das Essen nicht instagrammen”. Denn bei Tripadvisor gibt´s Gästefotos von Essen und Ambiente in Hülle und Fülle. Hat ein Gastronom nichts zu verbergen, profitiert er ja auch davon – durch neue Gäste.
Thumb Doch was ist mit denen, die Angst davor haben, dass ihre Gäste schlechte Noten geben? Dürfen diese Restaurantbesitzer Handyfotos verbieten? Von dem Essen, den ein Gast bestellt hat und für das er auch bezahlt? Weil jeder Gäste-Tester inzwischen nicht nur bei Marcellinos den Restaurants Noten geben, sondern seine Kritiken samt Beweisfoto im Handumdrehen für jedermann nachlesbar im Netz bei Bewertungsportalen oder sozialen Netzwerken wie Facebook oder Twitter veröffentlichen kann. IT-Anwalt Christian Leuthner von der Kanzlei Orrick, Herrington & Sutcliffe erklärt die Lage (Gastbeitrag): . Dürfen Gäste ihr bestelltes Essen instagrammen – also davon Handyfotos machen und sie online stellen – oder nicht? . Nicht unbedingt: Der Wirt darf wegen seines Hausrechts vom Gast verlangen, das Fotografieren unverzüglich einzustellen und sogar das Foto zu löschen, wenn er gegen das Fotografieverbot verstößt. Theoretisch kann der Gastronom auch darauf bestehen, die bereits eingestellten Bilder auf Instagram, Facebook und Co. oder in Bewertungsportalen zu löschen, wenn diese trotz seines Verbots aufgenommen wurden. . Eindeutig muss das Verbot schon sein . Der Wirt kann aber nur das durchsetzen, was er verboten hat. Und zwar eindeutig. Das Verbot „Bitte nicht das Essen instagrammen“, kann man auch so deuten, dass zwar das Veröffentlichen der Fotos verboten werden soll, nicht aber das Fotografieren für das private Fotoalbum. Auch kann es erlaubt sein, Begleiter zu fotografieren, wenn das Essen nur im Hintergrund oder vor der Begleitung zu sehen ist. Eskaliert die Situation also und der Wirt besteht auf sein Fotografierverbot, so kann er den renitenten Gast vor die Türe setzen. Oder sogar ein Hausverbot erteilen – für zukünftige Besuche. Übrigens nützt es auch nichts, den Teller mit dem Essen schnell mit heraus zu nehmen, um ihn dort zu fotografieren. Zwar endet das Hausrecht an der Grundstücksgrenze, doch wenn der Gast den Teller unerlaubt mit nach draußen nimmt, darf der Wirt ihn verfolgen und den Teller wegnehmen – notfalls mit Gewalt. . Bebildern von Negativbewertungen . Will der Gast mit dem Foto vom Essens verwenden, um es zu kritisieren und auf Facebook oder woanders hin zu stellen, könnte das Persönlichkeitsrecht des Kochs und das Unternehmenspersönlichkeitsrecht des Restaurants vorgehen. Solch ein Foto mit einem Kommentar wie „mieses Essen“ oder „schlechte Küche“ ist jedoch zulässig. . Das Hausrecht, das Fotografierverbote ermöglicht . Der Wirt hat das Hausrecht in seinem Restaurant und kann frei entscheiden, wen er als Gast haben möchte und an welche Regeln sich seine Gäste zu halten haben. Ein Restaurant ist eben kein öffentlicher Raum, in dem jeder tun und lassen kann, was er will. Begründen muss der Wirt seine Verbote nicht – das Hausrecht reicht aus. Nur bei willkürlichen oder diskriminierenden Verboten ist die Grenze erreicht. Ein Fotografierverbot nur für kritische Tripadvisoreinträge ist deshalb unzulässig. Auch nachträglich kann der Restaurantbesitzer nichts mehr ausrichten, wenn er zuerst das Fotografieren erlaubt hat. Und gibt es Hausregeln, so gelten diese für alle Gäste – vorausgesetzt, sie kennen sie. Existiert kein ausdrückliches Verbot, dann kann der Gast sein Essen grundsätzlich solange fotografieren und in sozialen Netzwerken posten, wie er will. Oder jedenfalls bis es kalt ist. . Wie weit geht das Hausrecht? . Der Gastgeber, Hotelier oder wer immer das Hausrecht besitzt, kann nicht nur Fotografieren verbieten, sondern sich seine Hotelgäste aussuchen, Hausverbote gegen Hooligans im Stadion aussprechen und sogar auf Social-Media-Präsenzen Nutzungsregeln aufstellen. . Kann ein Koch aufs Urheberrecht pochen? . Können Wirte das Urheberrecht anführen, um Fotografieren zu verbieten? Weil das Essen eine kreative Leistung sei? Wohl kaum. Das Zubereiten von Speisen stellt normalerweise keine Kunst dar. Um urheberrechtlich geschützt zu sein, muss das Gericht eine besondere Individualität und Kreativität aufweisen. Dies ist zum Beispiel bei einem Dessert mit Zuckerskulptur eines bekannten Patissiers, das für eine Hochzeit kreiert wurde, wahrscheinlicher als bei einem normalen Kaiserschmarrn. Daran ändert sich auch nichts, wenn es der Kaiserschmarrn eines Sternekochs ist.


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Christian Leuthner, IT-Anwalt , verantwortlich.

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