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Personaler informieren sich im Internet über Bewerber


Von BITKOM - Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.

. - Bei Recherchen sind Arbeitsrecht und Datenschutz zu beachten - Am häufigsten sind persönliche Nachfragen beim Bewerber - Studie "Datenschutz im Personalmanagement" von Bitkom Consult Viele Personalverantwortliche von Unternehmen informieren...
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Berlin, 17.10.2013 - .

- Bei Recherchen sind Arbeitsrecht und Datenschutz zu beachten

- Am häufigsten sind persönliche Nachfragen beim Bewerber

- Studie "Datenschutz im Personalmanagement" von Bitkom Consult

Viele Personalverantwortliche von Unternehmen informieren sich vor der Einstellung neuer Mitarbeiter im Internet über ihre Bewerber: 39 Prozent der Personaler recherchieren im Internet mit Hilfe von Suchmaschinen und 23 Prozent suchen gezielt in Sozialen Netzwerken. Das ist ein Ergebnis der Studie "Datenschutz im Personalmanagement" von Bitkom Consult und der Beratungsgesellschaft Kienbaum. Im Rahmen der Studie wurden 252 Unternehmen befragt. "Personaler müssen bei Recherchen über Bewerber im Internet arbeits- und datenschutzrechtliche Regelungen beachten", sagt Lars Kripko, Datenschutzberater bei BITKOM Consult. "Die Informationen müssen frei verfügbar sein und die Suche nach den Kriterien des arbeitsrechtlichen Fragerechts erfolgen." Danach sind zum Beispiel Fragen nach einer Schwangerschaft, einer Schwerbehinderung oder einer Parteizugehörigkeit unzulässig. "Stößt der Personaler bei seinen Recherchen auf entsprechende Informationen, darf er sie nicht verwenden", betont Kripko.

Personaler nutzen Internetrecherchen in der Regel, um sich ein Bild von einem Kandidaten zu machen oder die Richtigkeit seiner Angaben zu überprüfen. Nach den Ergebnissen der Umfrage ist die wichtigste Methode für Nachfragen allerdings das persönliche Gespräch: 63 Prozent der befragten Personalverantwortlichen nutzen diesen Weg. 40 Prozent erkundigt sich bei Mitarbeitern und Vorgesetzten eines Bewerbers. Immerhin ein Viertel holt Informationen bei Behörden (z.B. polizeiliches Führungszeugnis) oder eine Schufa-Auskunft ein. "Aus datenschutzrechtlicher Sicht sollten persönliche Nachfragen Priorität haben, weil sie dem Grundsatz der Direkterhebung entsprechen", sagt Kripko.

Generell sollten Personalverantwortliche die Ergebnisse ihrer Internetrecherchen aus Sicht des BITKOM nicht überbewerten. "Nicht immer taugt das Bild, das Menschen in Sozialen Netzwerken oder Internetforen abgegeben, als Maßstab für die Einladung zu einem Bewerbungsgespräch", sagt Kripko. Die meisten Menschen könnten sehr wohl zwischen der privaten und beruflichen Sphäre trennen. Das sollten Personaler berücksichtigen.

Die vollständige Studie "Datenschutz im Personalmanagement" ist unter www.hr-und-datenschutz.de veröffentlicht (Registrierung erforderlich).



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