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BITKOM schreibt zum Haftungsrisiko im IT Bereich: Chef in Handschellen?


Von Software Escrow International GmbH

Geschäftsführer und Vorstände sind haftbar für unzureichende IT-Sicherheit im Unternehmen

Geschäftsführer und Vorstände sind persönlich haftbar, wenn sie in ihrem Unternehmen nicht ausreichend für lT-Sicherheit sorgen. Darauf weist der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) hin. Viele Geschäftsführer...
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Bonn, 04.11.2013 - Geschäftsführer und Vorstände sind persönlich haftbar, wenn sie in ihrem Unternehmen nicht ausreichend für lT-Sicherheit sorgen. Darauf weist der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) hin. Viele Geschäftsführer räumten sicherer Informationstechnik nicht den erforderlichen Stellenwert ein, obwohl diese für den Unternehmenserfolg immer wichtiger werde, stellt Jürgen Gallmann, Präsidiumsmitglied des BITKOM, fest. Die zahlreichen möglichen IT-Risiken für die verschiedenen Ebenen und Rechtsformen von Unternehmen sind für die Verantwortlichen nur schwer zu überblicken. Der BITKOM hat daher in einer Haftungsmatrix die unterschiedlichen rechtlichen Regelungen und die jeweils Verantwortlichen in den Unternehmen umfassend dargestellt. Um Sicherheits- und Haftungsrisiken vorzubeugen, sollte ein Unternehmen ein umfassendes Sicherheitskonzept entwickeln, das alle Unternehmensbereiche berücksichtigt. Wie Gallmann weiterhin zu bedenken gibt, betreffen die Regelungen jedoch nicht nur das Haftungsrecht, sondern auch das Steuer- und sogar das Strafrecht; die Strafen reichen vom Bußgeld bis zur Gefängnisstrafe. Neben der Haftungsmatrix stellte der BITKOM daher weitere Hilfen und Leitfäden des Verbandes vor: Zum einen richten sie sich an Unternehmen, die Anwendungen auslagern wollen (ASP-Sicherheitsleitfaden), zum anderen an Betriebe, die ihre IT nach einem der zahlreichen Sicherheitsstandards zertifizieren lassen wollen. Gallmann: "Sichere lT-Prozesse sind unerlässlich für den Erfolg eines Unternehmens."

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Ein Software ESCROW VERTRAG beugt den Haftungsrisiken der Geschäftsführung für die Aufrechterhaltung von Softwareprozessen im Unternehmen vor und schützt gleichzeitig das Urheberrecht des Herstellers.

*Quelle: BITKOM - Bundesverband für Informationstechnology & Kommunikation, Berlin


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