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Routerzwang: Bundesverband Telecom e.V. ist strikt dagegen


Von TELECOM e.V.

Thumb Anhörung muss nachhaltig Klarheit und Sicherheit bringen Der Bundesverband der Anwender geschäftlicher Telekommunikation, Telecom e. v., wendet sich gegen den aufkommenden Trend von Netzbetreibern zum Routerzwang, d.h. hinter dem bisherigen Netzabschlusspunkt oder diesen Netzabschlusspunkt integrierende Geräte – überwiegend mit Routerfunktionalität – dem Endnutzer zwingend zur Verwendung vorzugeben. Weder Endgeräte (wie Festnetztelefone, Handys etc.) noch eine Netzebene dahinter liegende Netzelemente (Router, Modems etc.) dürfen durch Netzbetreiber zur Verwendung zwingend vorgeschrieben sein. Dies wäre ein Rückfall in die Zeiten des Netz- und Endgerätemonopols aus der Zeit vor 1988. Der Verband begründet dies aus der Sicht großer geschäftlicher Anwender für Telekommunikation wie folgt: (1) Ein Unternehmen mit sog. Small- und Homeoffice-Lösungen (SoHo) oder mit ausgeprägter Filialstruktur (z.B. Ladenlokale, Vertreter, …) muss seine eigene Endgeräte- und Routerstrategie umsetzen können, in denen wesentliche betriebliche Anwendungen liegen, und darf nicht der Philosophie der verschiedenen Netzbetreiber folgen müssen. Dies würde zur Folge haben, dass wesentliche betrieblich organisatorische Vorteile der Vernetzung nicht genutzt werden könnten. (2) Eine Vielzahl fremdbestimmt vorgegebener Endgeräte/ Router im Netz eines Unternehmens bedeutet einen erheblichen zusätzlichen betrieblichen Aufwand im Netz der Anwenderunternehmen, die die spezifischen betrieblichen Eigenheiten der verschiedenen Netzelemente verstehen, managen und entstören können müssen. Dies würde zwangsläufig den Trend zur Nutzung nur eines Netzbetreibers verstärken, also die Teilnehme am Wettbewerb in der Telekommunikation behindern. Dies kann kein Ziel von Regulierung des TK-Marktes sein. Die Nutzung von Endgeräten/ Routern, die vom Netzbetreiber gestellt werden, kann nur eine freiwillige Entscheidung der Anwender sein. Die freie Nutzung des Netzes mit seinen Diensten darf dadurch nicht behindert werden. Netzbetreiber (3) Endgeräte und Router gehören in aller Regel dem Endkunden, selbst wenn sie ihm vom Netzbetreiber zur Verfügung gestellt wurden. Schon aus dieser Sicht heraus muss der Endkunde die Wahl haben, was er einsetzt. (Dies war vor 1988 anders, das Endgerät gehörte der Post.) Router und Endgeräte halten heute eine Vielzahl von Daten und Nutzungsprofilen der Endnutzer. Bereits aus Datenschutzgründen sollte die Hoheit für diese Geräte beim Endkunden verbleiben und diese Daten von den Funktionen des Netzes klar getrennt sein. Fragen zu diesem Thema beantwortet: Helmut Kohl Präsident TELECOM e.V. Telefon: (06171) 2798807 Email: helmut.kohl@telecom-ev.de TELECOM e.V. ist eine branchenübergreifende Vertretung der Anwender der geschäftlichen Telekommunikation. Er widmet sich vorwiegend den Anwendungen und vertritt die Mitglieder als Verbraucherschutzverband gegenüber anderen am Marktgeschehen beteiligten Organisationen. Der TELECOM e.V. bietet u.a. über seinen Arbeitskreis „Regulierung“ (AK Reg) eine Plattform für Information und Erfahrungsaustausch zwischen Anwendern, aber auch mit Carriern, Dienstanbietern, Herstellern, Ministerien und der Regulierungsbehörde. Weitere Informationen: www.telecom-ev.de


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Kristina Pakmanesh, Geschäftsstelle, verantwortlich.

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