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Führerschein auf Probe auch für 17-Jährige


Von Württembergische Versicherung AG

Gerichtsurteil zur Probezeitregelung
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Fahranfänger erhalten den Führerschein zunächst nur auf Probe. Damit soll das weit über dem Durchschnitt liegende Unfallrisiko gemindert werden. Kommt es während der zweijährigen Probezeit zu Verkehrsverstößen, wird ein Aufbauseminar fällig, das einen rücksichtsvolleren Fahrstil vermitteln soll. Das gilt auch für 17-jährige Jugendliche, die noch in Begleitung eines Erwachsenen fahren. Auf ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen (1 A 92/11) weist die Württembergische Versicherung, ein Unternehmen des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische (W&W), hin.

Geklagt hatte ein 17-jähriger Jugendlicher, der eine rote Ampel überfahren hatte. Da es sich dabei um einen schwerwiegenden Verkehrsverstoß handelte, ordnete die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an. Der junge Mann war jedoch der Ansicht, dass die Probezeitregelung nicht für 17-jährige Fahranfänger gelte, die nur in Begleitung eines Erwachsenen fahren dürften. In solchen Fällen sei ein Aufbauseminar unnötig. Damit kam er aber vor dem Verwaltungsgericht nicht durch. Laut Gericht gilt die Probezeitregelung für alle Fahranfänger. Bei dem zu besuchenden Seminar handle es sich auch um keine Strafe. Vielmehr verfolge es den Zweck, künftigen Verkehrsverstößen von Fahranfängern vorzubeugen. Es handle sich somit um eine präventive Maßnahme, um das Unfallrisiko zu mindern.



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Dr. Immo Dehnert (Tel.: 0711662-0), verantwortlich.

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