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Schnee-Ketten für Busse - unverzichtbar für den Linien- und Reisverkehr


Von Schneeketten Profishop - Schneeketten für LKW, Busse, Stapler uvm.

Die Bedeutung von Schneeketten für Reisebusse und Linienbusse im Winter wird vielfach unterschätzt, dabei ist das Mitführen von Schneeketten für Reis- und Linienbusse vielerorts Pflicht für Autobusse. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die Pflichten in Bezug auf Schneeketten für Reis- und Linienbusse im Winter.
Thumb In vielen Regionen Deutschlands hat es schon geschneit und auch in Österreich und der Schweiz gehört der Schnee wieder zum normalen Bild auf den Straßen. Mit dem Schnee kommen auch wieder zahlreiche Pflichten auf die Betreiber von Reise- und Linienbussen zu: Um ein sicheres Vorankommen der Reise- und Linienbusse gewährleisten zu können, müssen Schneeketten für Busse an Bord sein. Allerdings gibt es im Bereich der Schneeketten für Linien- und Reisebusse (http://www.schneeketten-profishop.de/busse-nutzfahrzeuge-lkw/) zahlreiche und häufig auch verwirrende Vorschriften, so dass im Folgenden ein Überblick gegeben wird, wann Busse Antriebs- und Spurketten in Deutschland, der Schweiz und Österreich mitführen müssen. Eine einheitliche Pflicht für Reisebusse und Linienbusse, Schneeketten an Bord zu haben, gibt es nicht. In Deutschland wird mit entsprechenden Verkehrszeichen geregelt, dann Schneeketten für Busse (http://www.schneeketten-profishop.de/busse-nutzfahrzeuge-lkw/) mitgenommen und auch verwendet werden müssen. Gerade lokal tätige Busunternehmen sind darauf meistens auch gut vorbereitet und rüsten die Busse frühzeitig mit den passenden Schneeketten für Omnibusse aus. Bei Anbietern von Busreisen sieht das aber häufig anders aus und deren Reisebusse und Linienbusse für den Fernverkehr haben nicht immer die passenden Antriebs- und Spurketten an Bord. Daher sollten sich die Anbieter der Busreisen vorher genau erkundigen, ob in dem Zielgebiet oder auf dem Weg dorthin Schneeketten für Reis- und Linienbusse empfohlen werden oder sogar Pflicht sind. Etwas einfacher ist die Regelung in Österreich. Dort gilt ab dem 1. November bis zum 15.April jeden Jahres die Pflicht für Busse mit mehr als 8 Sitzen, entsprechende Schneeketten für Busse für mind. 2 Räder einer Antriebsachse an Bord zu haben. Lediglich Linienbusse können von dieser allgemeinen Schneeketten-Pflicht für Busse ausgenommen werden. Die Schweiz hingegen hat, wie Deutschland auch, keinen festen Zeitraum, in dem Schneeketten für Linien- und Reisebusse Pflicht sind. Gerade in den Alpenregionen können einzelne Pässe oder Pass-Straßen aber auch in den Sommermonaten mit Schnee bedeckt sein, so dass es Busunternehmer und Reiseunternehmen gut beraten sind, ihre Reisebusse und Linienbusse mit den passenden Winterketten auszustatten, wenn Fahrten in diese Regionen vorgenommen werden. Wie auch in Deutschland wird auch in der Schweiz per Verkehrsschild signalisiert, wann Schneeketten für Omnibusse verpflichtend mitgeführt bzw. montiert werden müssen. Ob der Süden Deutschlands, Österreich oder die Schweiz, gerade Anbieter von Busreisen oder Busunternehmer tun gut daran, rechtzeitig die Busse mit den passenden Schneeketten auszustatten. So erspart man sich nicht nur Geldbußen, sondern kann durch die Schneeketten für Busse auch eine termingenaue und sichere Busreise für die Teilnehmer garantieren.

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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Dennis Dunker, verantwortlich.

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