PortalDerWirtschaft.de



Suchmaschinenoptimierung mit PdW
mit Content-Marketing - Ihre News
English

Weihnachtsbeleuchtung: LED-Lichterschmuck hilft Strom und Geld sparen


Von TÜV Rheinland

TÜV Rheinland: Herkömmliche Lichtschläuche sind Stromfresser / LEDs verbrauchen bis zu 85 Prozent weniger Energie / Transformator sorgt für zusätzliche Sicherheit

Um bei der Stromrechnung nach Weihnachten keine böse Überraschung zu erleben, ist es sinnvoll, den Energieverbrauch von elektrischen Leuchtdekorationen genau im Auge zu behalten. Ein etwa 20 Meter langer Lichtschlauch mit herkömmlichen Leuchtmitteln benötigt...
Thumb

Köln, 15.11.2013 - Um bei der Stromrechnung nach Weihnachten keine böse Überraschung zu erleben, ist es sinnvoll, den Energieverbrauch von elektrischen Leuchtdekorationen genau im Auge zu behalten. Ein etwa 20 Meter langer Lichtschlauch mit herkömmlichen Leuchtmitteln benötigt beispielsweise rund 300 Watt. Eine Kilowattstunde kostet momentan im Durchschnitt rund 0,27 Cent ? Tendenz steigend. Leuchtet der Schlauch dieses Jahr vom ersten Advent bis zum Dreikönigstag am 6. Januar täglich acht Stunden, dann sind das circa 24 Euro. Ein vergleichbarer LED-Lichterschlauch verbraucht im gleichen Zeitraum nur knapp 8 Euro.

LEDs ? lohnenswert trotz höherer Anschaffungskosten

Leuchtdioden sind mit Abstand am sparsamsten. Sie verbrauchen bis zu 85 Prozent weniger Energie als herkömmlicher Lichterschmuck. Allerdings kosten vergleichbare Produkte mit LEDs in der Anschaffung um einiges mehr. 'Die Investition lohnt sich auf jeden Fall, da LED-Lichterschmuck äußerst langlebig ist und bei Qualität und Sicherheit ausgesprochen gut abschneidet', so Thomas Haupt, Experte für Produktsicherheit bei TÜV Rheinland. Ein Transformator reduziert zusätzlich die Steckdosenspannung erheblich und macht die Beleuchtung sicher.

Beim Kauf auf GS-Zeichen und Sicherheitshinweise achten

Generell ist es empfehlenswert, Lichterschmuck nur bei vertrauenswürdigen Händlern zu kaufen. Auf der Verpackung müssen Sicherheitshinweise in der jeweiligen Landessprache ebenso vermerkt sein wie Name und Adresse des Herstellers. Ein verlässlicher Hinweis für geprüfte Sicherheit ist das GS-Zeichen. Dieses steht für geprüfte Sicherheit und wird auch von TÜV Rheinland vergeben. Soll die Beleuchtung im Freien zum Einsatz kommen, ist zusätzlich auf das Kürzel IP 44 für Wetterfestigkeit zu achten.


Kommentare

Bewerten Sie diesen Artikel
Bewertung dieser Pressemitteilung 5 Bewertung dieser Pressemitteilung 4 Bewertungen bisher (Durchschnitt: 4.3)
Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, PresseBox.de, verantwortlich.

Pressemitteilungstext: 236 Wörter, 1827 Zeichen. Artikel reklamieren
Keywords
Diese Pressemitteilung wurde erstellt, um bei Google besser gefunden zu werden.

Tragen Sie jetzt Ihre kostenlose Pressemitteilung ein!