Die Bildungsprämie in der 2. Förderphase
Von Volkshochschule Augsburg
Ab sofort sind wir wieder zugelassene Beratungsstelle für die Bildungsprämie.
Wenn Sie mit mind. 15 Stunden/Woche in Deutschland erwerbstätig, oder in Mutterschutz bzw. Elternzeit sind, Ihr zu versteuerndes Einkommen 20..000,-- EUR für Ledige bzw. 40.000,-- EUR für Verheiratete nicht übersteigt und Sie einen Lehrgang, einen Kurs, ein Seminar oder eine Prüfung, die der individuellen Weiterbildung dienen absolvieren möchten, sollten Sie sich unbendingt mit uns in Verbindung setzen, bevor Sie sich für diese Maßnahme anmelden.
Weitere Details entnehmen Sie bitte unserer Homepage oder unter www.bildungspraemie.info
Dieses Vorhaben wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.
Gefördert werden mit 50% der Kursgebühr, max. jedoch 500,-- EUR, alle Lehrgänge, Kurse, Seminare und Prüfungen, die der individuellen beruflichen Weiterbildung dienen.
Eine individuelle berufliche Weiterbildung zielt auf das Fortkommen im ausgeübten Beruf, auf einen Berufswechsel oder auf den Erhalt bzw. die Entwicklung der Beschäftigungsfähigkeit hin.
Eine Co-Finanzierung durch den Arbeitgeber ist aber nicht (mehr) möglich!
Anspruch auf die Förderung haben alle Erwerbstätige in Deutschland
- mit einer Arbeitszeit von mind. 15 Stunden/Woche und
- mit einem zu versteuerndem Maximaleinkommen von 20.000,-- EUR für Ledige bzw.
40.000,-- EUR für Verheiratete.
Erwerbstätige in Mutterschutz bzw. Elternzeit haben ebenfalls Anspruch auf Förderung.
Ein Prämiengutschein kann nur alle 2 Jahre ausgestellt werden.
Ausschlaggebend ist das Datum des Beratungsprotokolls.
Das notwendige Beratungsgespräch ist kostenlos.
Wir wurden auch in der 2. Förderphase wieder als Beratungsstelle für die Bildungsprämie in Augsburg bestimmt.
In der Beratung wird die Berechtigung geprüft und ein geeignetes Bildungsziel formuliert.
Entdecken Sie auch unser Kursprogramm.
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