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Anleger des CS Euroreal müssen Wertminderung der Immobilienobjekte fürchten - Kapitalmarktrecht


Von GRP Rainer LLP

Immobilienfonds, welche sich in Abwicklung befinden, müssen aktuellen Analysen zufolge teilweise erhebliche Wertminderungen beim Verkauf ihrer Gebäude hinnehmen.
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Anteilseigner offener Immobilienfonds sind seit geraumer Zeit die Bekanntgabe schlechter Nachrichten bezüglich ihrer Investitionen gewohnt. Nachdem zahlreiche Fonds während der Finanzkrise zwischenzeitlich geschlossen hatten, befinden sich viele davon derzeit in Liquidation. Infolgedessen wurden einige Objekte im Bestand der Immobilienfonds bereits verkauft. Doch die bisherigen Verkaufszahlen sind alles andere als zufriedenstellend. Die Analyse von Ratingagenturen hat ergeben, dass der Verkaufswert der meisten Objekte zum Teil deutlich unter dem Verkehrswert lag.

Für Anleger ist diese Information wichtig, da die Erlöse zwar zunächst in die Rückzahlung von Krediten fließt, aber eventuelle Überschüsse an die Investoren ausgezahlt werden. Interessant in diesem Zusammenhang ist vor allem, dass mit anhaltender Abwicklungsdauer die Wertverluste steigen. Die Höhe der Wertverluste könnte sogar so weit ansteigen, dass es für die Anteilseigner günstiger ist, ihre Fondsanteile an der Börse zu verkaufen, um zu große Verluste zu vermeiden.

Die aktuellen Zahlen der Analysten zeigen zudem auch einen Rückgang der Werte von Immobilien die sich noch im Bestand der Fonds befinden. Bei CS Euroreal habe sich demnach der Wert um minus 2,4 Prozent verändert. Allerdings muss hierbei berücksichtigt werden, dass sich dieser Fonds erst seit 2012 in Auflösung befindet und noch seinen Großteil der Immobilien hält. Weitere Wertverluste sind also möglich.

Inwiefern sich die Immobilienwerte in der Zukunft weiterentwickeln ist noch nicht abzusehen. Jedoch gehen Experten davon aus, dass es nicht zu einer Besserung kommen werde. Anleger müssen daher genau prüfen, welches Vorgehen für sie die attraktivste Alternative bietet. Unter Umständen steht ihnen auch ein Anspruch auf Schadensersatz gegen die beratende Bank oder die Finanzberater zu. Denn oftmals wurde im Rahmen der Beratungsgespräche nicht über bestehende Risiken aufgeklärt und die Anlag als sichere Investition beworben.

Teilweise wurde die Anlage in offene Immobilienfonds sogar noch nach Beginn der Finanzkrise empfohlen, obwohl zu diesem Zeitpunkt schon feststand, dass dies sehr risikoreich ist. Mit der Hilfe eines im Kapitalmarktrecht tätigen Anwalts kann die eigene Investition überprüft und etwaige Ansprüche geltend gemacht werden.

http://www.grprainer.com/CS-Euroreal.html



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Michael Rainer (Tel.: +49 221 272275-0), verantwortlich.

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