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Flat bleibt Flat: Telekom rudert bei Datendrossel zurück


Von teltarif.de Onlineverlag GmbH

Mehr Transparenz für die Kunden

Im Streit um die Einführung von Datendrosseln im Rahmen von Festnetz-Pauschaltarifen lenkt die Telekom ein. Wie der Telekom-Deutschland-Chef Niek Jan van Damme heute im Rahmen einer telefonischen Pressekonferenz verkündete, werde die Telekom das vom Landgericht...
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Göttingen, 02.12.2013 - Im Streit um die Einführung von Datendrosseln im Rahmen von Festnetz-Pauschaltarifen lenkt die Telekom ein. Wie der Telekom-Deutschland-Chef Niek Jan van Damme heute im Rahmen einer telefonischen Pressekonferenz verkündete, werde die Telekom das vom Landgericht Köln gefällte Urteil akzeptieren und keine Berufung oder andere Rechtsmittel einlegen. "Die Telekom rudert zurück und streicht zum 5. Dezember die Drosselungsklausel aus allen aktuellen Festnetz-Verträgen bei Bestandskunden und neu abgeschlossenen Verträgen. In Zukunft soll es nicht nur ein Portfolio aus ungedrosselten Flatrates und gedrosselten Volumentarifen geben, sondern auch eine transparentere Kundenkommunikation", erläutert Alexander Kuch von www.teltarif.de die Ergebnisse der Pressekonferenz.

Bei zukünftigen Tarifen wird sich die Telekom das Urteil des Landgerichts Köln zu Herzen nehmen und gedrosselte Verträge nicht mehr als "Flatrate" bezeichnen, um den Kunden nicht zu verwirren. Zu Preisen und Konditionen der neuen Tarife machte die Telekom noch keine Angaben. Mit einer Einführung sei aber in den nächsten zwölf Monaten nicht zu rechnen. "Für die Kunden ist die aktuelle Entwicklung zwar zu begrüßen. Sie sollten sich jedoch nicht zu früh freuen, da die Drossel bei künftigen Tarifen wiederkommen wird. Dann nur mit einem anderen Namen", weiß Kuch zu berichten und fügt abschließend hinzu: "Da es auf Grund der vielen Anbieter und Tarife für den Kunden ohnehin schwierig ist, den Überblick zu behalten, ist mehr Transparenz wirklich notwendig."

Als die Telekom im Frühjahr dieses Jahres ankündigte, eine Datendrossel im Rahmen ihrer Pauschaltarife im Festnetzbereich einzuführen, war der Aufschrei groß. An dessen Ende stand - nach einer Klage der Verbraucherzentrale NRW - sogar das Urteil des Kölner Landgerichts, das der Telekom untersagte, Tarife mit dem Begriff "Flatrate" zu drosseln.

Weitere Infos lesen sie online auf www.teltarif.de/s/s53544.html



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