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Orkantief „Xaver“: Versicherung zahlt ab Windstärke 8


Von R+V Versicherung

R+V-Infocenter: Schäden sofort melden – Notreparaturen beim Auto sind erlaubt Wiesbaden, 5. Dezember 2013. Wieder fegt ein Orkantief über Deutschland hinweg: Die Experten erwarten, dass „Xaver“ vor allem in Norddeutschland und im Bergland Windgeschwindigkeiten von bis zu 160 Stundenkilometern erreicht – und Schäden in Millionenhöhe anrichtet. „Versicherungen übernehmen solche Schäden, wenn der Wind nachweislich mindestens Stärke 8 hat, also mehr als 62 Stundenkilometer“, sagt Sylvine Löhmann, Schadenexpertin beim Infocenter der R+V Versicherung.
Thumb Für Hausbesitzer gilt: Die Hausratversicherung zahlt Schäden an Gegenständen, die sich in der Wohnung oder im Gebäude befinden. Die Wohngebäudeversicherung deckt die Schäden am Gebäude ab – sofern Sturm mitversichert ist. Wer allerdings Fenster und Türen offen gelassen hat, handelt fahrlässig und geht vielleicht sogar leer aus. Und: „Die Betroffenen sind verpflichtet, den Schaden möglichst gering zu halten“, sagt Sylvine Löhmann, Schadenexpertin beim R+VInfocenter. „Hat der Wind beispielsweise das Dach abgedeckt und es regnet in die Wohnung, müssen die Möbel geschützt oder in Sicherheit gebracht werden.“ Auf jeden Fall sollte die Versicherung immer sofort über solche Vorkommnisse informiert werden. Weiterer Tipp des R+V-Infocenters: Schäden fotografieren und möglichst erst dann vollständig beseitigen, wenn die Versicherung sich ein Bild davon gemacht und eine Reparaturfreigabe erteilt hat. Kaskoversicherung zahlt für Schäden am Auto Autofahrer sind mit einer Kasko-Versicherung gegen Sturmschäden abgesichert. Die Teilkasko-Versicherung springt erst ab Windstärke 8 ein, die Vollkaskoversicherung deckt Schäden bei jedem Wetter ab. Auch hier ist es ratsam, die Schäden sofort der Versicherung zu melden – am besten telefonisch, um die weitere Vorgehensweise direkt abzuklären. „Dabei kann man auch gleich besprechen, welche Unterlagen benötigt werden“, sagt Karl Walter, Kfz-Experte beim R+VInfocenter. Wichtig zu wissen: „Notreparaturen“ sind erlaubt. Wenn es möglich ist, sollte man jedoch abwarten, ob die Versicherung einen Gutachter schickt.


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