R+V-Infocenter: Schäden sofort melden Notreparaturen beim Auto sind erlaubt
Wiesbaden, 5. Dezember 2013. Wieder fegt ein Orkantief über Deutschland
hinweg: Die Experten erwarten, dass Xaver vor allem in Norddeutschland
und im Bergland Windgeschwindigkeiten von bis zu 160 Stundenkilometern
erreicht und Schäden in Millionenhöhe anrichtet. Versicherungen übernehmen
solche Schäden, wenn der Wind nachweislich mindestens Stärke 8
hat, also mehr als 62 Stundenkilometer, sagt Sylvine Löhmann, Schadenexpertin
beim Infocenter der R+V Versicherung.
Für Hausbesitzer gilt: Die Hausratversicherung zahlt Schäden an Gegenständen,
die sich in der Wohnung oder im Gebäude befinden. Die Wohngebäudeversicherung
deckt die Schäden am Gebäude ab sofern Sturm mitversichert ist. Wer
allerdings Fenster und Türen offen gelassen hat, handelt fahrlässig und geht vielleicht
sogar leer aus. Und: Die Betroffenen sind verpflichtet, den Schaden möglichst
gering zu halten, sagt Sylvine Löhmann, Schadenexpertin beim R+VInfocenter.
Hat der Wind beispielsweise das Dach abgedeckt und es regnet in die
Wohnung, müssen die Möbel geschützt oder in Sicherheit gebracht werden. Auf
jeden Fall sollte die Versicherung immer sofort über solche Vorkommnisse informiert
werden. Weiterer Tipp des R+V-Infocenters: Schäden fotografieren und
möglichst erst dann vollständig beseitigen, wenn die Versicherung sich ein Bild
davon gemacht und eine Reparaturfreigabe erteilt hat.
Kaskoversicherung zahlt für Schäden am Auto
Autofahrer sind mit einer Kasko-Versicherung gegen Sturmschäden abgesichert.
Die Teilkasko-Versicherung springt erst ab Windstärke 8 ein, die Vollkaskoversicherung
deckt Schäden bei jedem Wetter ab. Auch hier ist es ratsam, die Schäden
sofort der Versicherung zu melden am besten telefonisch, um die weitere
Vorgehensweise direkt abzuklären. Dabei kann man auch gleich besprechen,
welche Unterlagen benötigt werden, sagt Karl Walter, Kfz-Experte beim R+VInfocenter.
Wichtig zu wissen: Notreparaturen sind erlaubt. Wenn es möglich ist,
sollte man jedoch abwarten, ob die Versicherung einen Gutachter schickt.
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05.12.13
05. Dez 13
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Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Gabriele Winter, verantwortlich.
Pressemitteilungstext: 192 Wörter, 1619 Zeichen. Artikel reklamieren
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