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Weihnachtswünsche beantworten, ein Muss?


Von Plath & Partner AG

Gibt es eine Verpflichtung Neujahrs- oder Weihnachtswünsche beantworten zu müssen?
Thumb

Der Arbeitskreis Umgangsformen International AUI empfiehlt auf die Frage, ob Sie Weihnachtswünsche beantworten, folgendes:

Die Weihnachtszeit und der Jahreswechsel sind die "Hoch-Zeiten", um sowohl im Geschäftsleben als auch im privaten Bereich gute Wünsche zu verschicken. Deshalb taucht verstärkt die Frage auf: Ist das Weihnachtswünsche beantworten aus Höflichkeitsgründen notwendig? Also auf Karten oder E-Mails zu reagieren und dafür schriftlich zu danken?

Die Antwort: Nein. Das gilt außer beim Weihnachtswünsche beantworten ganz allgemein für Glückwünsche gleich welcher Art, wenn sie als E-Mail relativ kurz gehalten sind, es sich um eine Internet-Grußkarte handelt oder auf einer Karte einem gedruckten Text lediglich ein paar Sätze respektive nur Unterschriften zugefügt wurden.

Anders sollte das bei persönlichen, längeren Briefen gehandhabt werden. Dann ist ein Dankeschön empfehlenswert.
Bei Geschenken im persönlichen Bereich bleibt es für einen höflichen Menschen unerlässlich, dafür zu danken. Werden von Firmen Weihnachtspräsente an die Kundschaft verschickt, gibt es hingegen keine Verpflichtung, Dank zu sagen.

Natürlich freut es privat wie auch geschäftlich jeden, wenn Sie sich kurz bedanken und auch selber Weihnachts- und Neujahrswünsche aussprechen.



Originaltext unter : http://erster-eindruck.eu/weihnachtswuensche-beantworten/

Veröffentlichung, auch auszugsweise, kostenfrei. Bitte Belegexemplar bzw.
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Telefon +49 (30) 46 99 93 764
Homepage: http://www.alexanderplath.com
E-Mail: plath@alexanderplath.com

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Plath & Partner AG
Alexander Plath
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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Alexander Plath (Tel.: +4930469993764), verantwortlich.

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