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Neuer Bußgeldkatalog 2014


Von Bußgeldkatalog 2014

Thumb In diesem Jahr, um genauer zu sein am 01. Mai dieses Jahres tritt der neue Bußgeldkatalog in Deutschland in Kraft. Nun ändern sich teilweise die Strafen für bestimmte Delikte. Auch das Punktesystem ändert sich. Wir erklären was das für Sie bedeutet.

Was ändert sich?

Ab dem ersten Mai 2014 tritt in Deutschland ein neues Punktesystem in Kraft. Jetzt gibt es nur noch 8 Punkte statt der bisherigen 18. Des Weiteren steigt die Eintragungsgrenze von 40 Euro auf 60 Euro. Weg fallen die Pflichtseminare sowie die Verlängerung der Tilgungsfrist bei neuen Verstößen. Ein Weiterer Punkt ist, dass mit dem neuen Punktesystem nur noch sicherheitsgefährdende Verstöße gespeichert werden. Ab Juli 2014 gilt auch in Deutschland die Warnwestenpflicht. Das heißt, dass jedes Fahrzeug über eine Warnweste (Europäische Norm EN 471) verfügen muss. Das Benutzen eines Handys, das Fahren von minderjährigen ohne Begleitung sowie die Nutzung von Sommerreifen bei falschem Wetter werden teuerer. In der Schweiz gilt zudem seit dem 1. Januar diesen Jahres die Lichtpflicht. Nicht davon betroffen sind Fahrzeuge mit einer Erstzulassung von dem 1. Januar 1970. Zudem gilt die 0,1 Promille Grenze für Fahrlehrer und Berufskraftfahrer.

Große Änderung im Punktesystem

Die größte Änderung findet im Punktesystem statt. Dieses wird quasi komplett erneuert. Statt der bisher 18 Punkte gibt es bald nur noch 8 Punkte. Jedoch gibt es pro vergehen dann auch nur noch 1-3 Punkte, nicht mehr 1-7. Die Punkteverteilung sieht wie folgt aus: Einen Punkt gibt es für „schwere Verstöße“. Darunter fällt zum Beispiel das Telefonieren mit dem Handy während der Fahrt. Auch das Parken in einer Feuerwehreinfahrt wird, wenn es zu einer Behinderung führt, mit einem Punkt bestraft. Zwei Punkte gibt es für „besonderes schwere Verstöße“. Ein solcher Verstoß liegt zum Beispiel beim Überfahren einer roten Ampel vor. Drei Punkte bekommt man für „Straftaten“. Eine Straftat wäre zum Beispiel Unfallflucht oder Trunkenheit am Steuer. Hier können sie sehen wie sich die Punkte zu einander verhalten: -1-3 alte Punkte werden zu 1 neuen Punkt -4-5 alte Punkte werden zu 2 neuen Punkten -6-7 alte Punkte werden zu 3 neuen Punkten -8-10 alte Punkte werden zu 4 neuen Punkten -11-13 alte Punkte werden zu 5 neuen Punkten -14-15 alte Punkte werden zu 6 neuen Punkten -16-17 alte Punkte werden zu 7 neuen Punkten -18 alte Punkte werden zu 8 neuen Punkten Hier einige Beispiele für Verstöße, die künftig nicht mehr eingetragen werden: Befahren einer Umweltzone ohne die entsprechende Plakette (aber 80€ statt bisher 40€) Fahren ohne Kennzeichen (aber 60€ statt bisher 40€) Verstoß gegen Fahrtenbuchauflage (aber 60€ statt bisher 40€) Abdeckung des Kennzeichens (aber 65€ statt bisher 50€)


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