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Erfahren Sie jetzt die ganze Wahrheit über Fördermittel und Zuschüsse für Beratungshonorare


Von berater-wissen.de

Sie sind Rechtsanwalt, Steuerberater, Buchführungsbüro, Gründungsberater, Unternehmensberater, Coach, Finanzierungsberater, Makler, Werbeagentur, Grafiker und wollen Ihren Mandanten Geld sparen?
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Immer wichtiger für Berater im täglichen Wettbewerb werden Zuschüsse, Fördermittel und Beihilfen für Beratungskosten, die ein wesentliches Thema meines PRAXISREPORTS sind.

Der Markt für Förderprogramme, Fördermittel, Zuschüsse, öffentlich geförderte Kredite und Darlehen für Beratungskosten ist aber immer noch vom förderfähigen Mandanten und auch vom Berater schwer zu durchschauen. Dabei sind Zuschüsse zu Beratungskosten in der Regel nicht rückzahlbare Fördermittel und können von Existenzgründern im High-tech-Bereich, Existenzgründern aus der Arbeitslosigkeit und nahezu allen Firmen, die der EU Definition für KMU entsprechen, beantragt werden. Jedes Bundesland, teilweise sogar einzelne Städte, das Arbeitsamt, Landesbanken und die KFW haben Zuschüsse und Fördermittel zur Unterstützung der Existenzgründer und KMU durch qualifizierte und akkreditierte Berater aufgelegt, um diese wichtige Säule der deutschen Wirtschaft zu stärken. Ihre Chance beim Mandanten zu punkten!

Zuschüsse sind per Definition nicht rückzahlbare Zuwendungen ohne direkte Gegenleistung und sind damit die beliebteste Förderungsart für Existenzgründer und Unternehmer. Aber Vorsicht: Wenn auch nachträglich gegen die Förderrichtlinien verstoßen wird, drohen empfindliche Strafen wegen Subventionsbetrug sowie die Rückzahlung der Zuschüsse und Fördermittel. Zuschüsse werden für nahezu alle Themenbereiche in der Gründungs- und Unternehmensberatung vergeben. Derzeit gibt es ca. 120 spannende Beratungskosten-Zuschüsse für deutsche Gründer und Unternehmen.

(hier können die den PRAXISREPORT kostenlos downloaden)



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Andreas Schilling (Tel.: +49(0)3581.76 49 01), verantwortlich.

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