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Fische des Vermieters Lieblingstiere?


Von Grundeigentümer-Versicherung VVaG

Nicht immer ... Fische bellen nicht, machen keinen Dreck und kratzen nicht an den Türen. Doch geht ein Aquarium zu Bruch, ist der Schaden meist groß. Wie kann man sich absichern?
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Ein Aquarium mittlerer Größe fasst zwischen 150 und 200 Liter Wasser. Laufen diese aus, trifft der Schaden neben dem eigenen Hausrat häufig auch das Gebäude und sogar die Wohnung des Nachbarn und ist meist mit erheblichen Kosten verbunden. Damit Aquariumbesitzer im Falle eines Falles nicht auf den Kosten sitzenbleiben, rät die Hamburger Grundeigentümer-Versicherung mit den folgenden Versicherungen vor dem finanziellen Schaden vorzusorgen bzw. darauf zu achten, dass auch Schäden durch Aquarien im Versicherungsschutz eingeschlossen sind:

- Die Privathaftpflichtversicherung, eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt, deckt Schäden, die an Decken, Wänden oder der Einrichtung des Nachbarn auftreten, ab bzw. kommt für eventuelle Forderungen des Vermieters auf.
- Die Hausratversicherung schützt das eigene Hab und Gut, also Schäden an Möbeln, Teppichen oder Elektrogeräten.
- Die Glasbruchversicherung kommt in der Regel für Schäden an Fenster-, Mobiliar- und Türverglasung auf. Soll das Aquarium bzw. Terrarium selbst versichert sein, ist darauf zu achten, dass dies extra im Versicherungsschutz enthalten ist.
- Die Gebäudeversicherung leistet für Schäden, die das auslaufende Wasser am eigenen Haus, z. B. Decken, Wänden oder Mauerwerk hinterlässt.

Schafft man sich ein Aquarium erst nach dem Versicherungsabschluss an, sollte der Versicherer hiervon informiert werden, nicht zuletzt, um die Versicherungssumme anzupassen.
Mehr Informationen zum Versicherungsschutz von Aquarien finden Sie unter https://www.grundvers-direkt.de/versicherungen.html.



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Frau Jessica Braun (Tel.: 040 37663 131), verantwortlich.

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