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Die 10 populärsten Internet Mythen – schlaubi deckt auf


Von Decision Technologies Limited

Was Sie schon immer wissen sollten über die 10 populärsten Internet Mythen. Das Internet-Preisvergleichsportal schlaubi.de zeigt welche wahr und welche frei erfunden sind.
Thumb 1. Wer den Internetanbieter wechselt hat wochenlang kein Internet Falsch: Nach der Änderung des Telekommunikationsgesetztes von 2012, sind Internetanbieter gesetzlich dazu verpflichtet die Umschaltung eines Anschlusses innerhalb von 24 Stunden vorzunehmen. Somit ist der Kunde bei einem Wechsel vor langen Wartezeiten und Internetausfall geschützt. Bei nicht einhalten von Anbieterseite, können sich Kunden an die Bundesnetzagentur wenden, die das Anliegen weiter bearbeitet und Internetprovider mit hohen Bußgeldern bestrafen kann. 2. Videos online streamen ist illegal Stimmt Teilweise: Derzeit liegt das Thema Streaming noch in einer Grauzone. Ob man sich strafbar macht, ist nicht eindeutig geklärt. Fakt ist, dass alle momentan im Kino verfügbaren Filme, Urheberechtlich geschützt sind und somit nicht im Internet kostenlos gestreamt werden dürfen. Auch das Herunterladen und verteilen von Videos an Dritte wird strafrechtlich verfolgt. 3. Haustiere stehlen das WLAN Signal Wahr: Der Britische Telekommunikationskonzern Virgin Media fand 2013 heraus, dass große Aquarien die WLAN Signale stören können. Gerade wenn der Wassertank in Nähe des Routers aufgestellt wird, kann dieser WLAN Signale blockieren und die Internetgeschwindigkeit reduzieren. Wer statt Fischen, lieber auf Katzen oder Hunde setzt braucht sich nicht zu sorgen, da diese das WLAN Signal nicht behindern. 4. Handystrahlung legt den Flugverkehr lahm Falsch: Die Lufthansa stellte 2004 in verschiedenen Tests fest, dass die Nutzung von mobilen Geräten keinen Flugzeugabsturz verursachen kann. Dennoch wird verlangt, dass jegliche mobilen Geräte während des Fluges in den Flugmodus versetzt werden. In den USA ist es seit Ende 2013 möglich, während des Fluges das Handy weiterhin zu nutzen um im Netz zu surfen und Telefonate zu führen. 5. Doppel-Flatrates kosten mehr als reine Internet Angebote Stimmt Teilweise: Generell lohnen sich Doppel-Flatrates für Internet und Telefon, da sie zu Aktionszeiten schon ab 9,90 € monatlich erhältlich sind. Die günstigsten, reinen Internet Angebote sind ab ca. 18 € pro Monat verfügbar. „Wichtig ist, dass Kunden sich vorher informieren, ob eine Doppel-Flatrate das richtige Angebot für die eigenen Bedürfnisse ist. Nicht alle Kunden profitieren von dem Service“, rät Telekommunikations-Expertin Natascha Kahmann von schlaubi.de. 6. Laptops und WLAN Strahlungen machen impotent Falsch: Bisher wurde nicht eindeutig nachgewiesen, dass WLAN Strahlen tatsächlich einen negativen Effekt auf die männliche Spermienproduktion haben. Dennoch, kann es passieren, dass es zu einer vorübergehenden, geschwächten Zeugungskraft kommt, wenn Man(n) den Laptop zu lange auf dem Schoß hat. Auch die Hitze des Laptops bekommt den Spermien über einen längeren Zeitraum nicht gut. 7. LTE ist die schnellste Internetverbindung Stimmt Teilweise: Für den Mobilfunk ist LTE tatsächlich die zurzeit schnellste Internetverbindung mit bis zu 50.000 Kbit/s. Für den Hausgebrauch erreichen Glasfaser- und Kabel-Verbindungen jedoch Highspeed Geschwindigkeiten von bis zu 200.000 Kbit/s – LTE hingegen schafft es für den Hausgebrauch auf nur 100.000 Kbit/s. 8. Ein Umzug ist ein Sonderkündigungsgrund Falsch: Beim Umzug sind Anbieter und Kunde generell dazu verpflichtet, den DSL-Vertrag unter den gleichen vertraglichen Konditionen weiterzuführen. Sollte der DSL Provider am neuen Wohnsitz nicht verfügbar sein, kann der Kunde das Sonderkündigungsrecht anwenden und den Anbieter wechseln. 9. Anonymes surfen schützt die Privatsphäre Falsch: Anonymes surfen mit einem sicheren Browser wie z.B. Tor kann Ihre Privatsphäre schützen. Der Browser verschlüsselt die IP-Adresse und verhindert somit, dass besuchte Webseiten vom Internetprovider gespeichert werden. Eine Anonymität kann jedoch nicht zu 100% versprochen werden, wenn sie im Netz surfen und der Mythos ist somit leider falsch. 10. Nach Vertragsende darf der Router behalten werden Stimmt Teilweise: Es kommt darauf an, ob der Router bei Vertragsbeginn vom Kunden gemietet oder bezahlt wurde. Ist letzteres der Fall, darf der Kunde das Endgerät behalten. Dies ist auch der Fall, wenn der Kunde den Router im DSL Komplettpaket erworben hat. Wurde der Router nur gemietet, ist der Kunde nach Ablauf der Vertragslaufzeit dazu verpflichtet, den Router an den Anbieter zurückzusenden. ENDE Weitere Informationen finden Sie im schlaubi Pressecenter. Pressekontakt schlaubi Natascha Kahmann Country Manager Tel. +44 20 400 6246 natascha.kahmann@schlaubi.de Über das Vergleichsportal schlaubi.de schlaubi.de ist eine unabhängiges Vergleichsportal für Internet, Telefon & TV Anbieter. Wir vergleichen für Sie kostenlos und unabhängig die Tarife aller aktuellen Provider, damit Sie schnell und unkompliziert das günstigste Angebot auswählen können. Unser Unternehmen wurde 2012 mit dem Hauptsitz in London, England gegründet und beschäftigt seit dem über 50 Mitarbeiter. Wir bieten Ihnen eine umfassende und unparteiische Beratung für Internet, Telefon und TV Angebote. Jährlich helfen wir unseren Kunden so, bis zu 500 € zu sparen wenn sie sich dazu entscheiden, den Anbieter zu wechseln. Der schlaubi Verfügbarkeitschecker ermöglicht es Ihnen, unter Angabe Ihrer Postleitzahl die Erhältlichkeit der einzelnen Anbieter für Ihren Wohnort zu prüfen. Zusätzlich liefert das schlaubi Vergleichsportal viele nützliche Tipps, Ratgeber und detaillierte Tarifinformationen, die Ihnen bei der Wahl Ihres Anbieters helfen können.


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Natascha Kahmann, verantwortlich.

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