PortalDerWirtschaft.de



Suchmaschinenoptimierung mit PdW
mit Content-Marketing - Ihre News
English

Hoeneß - 3 Jahre und 6 Monate Haft


Von Der Fall Hoeneß

Nach vier Verhandlungstagen ist der Prozess abgeschlossen, Richter Heindl verliest das Urteil. Uli Hoeneß wird zu 3 Jahren und 6 Monaten Haft verurteilt. Das Strafmaß ist damit geringer als das von der Staatsanwaltschaft angesetzte. Das Gericht ist der Ansicht, dass die Selbstanzeige von Uli Hoeneß nicht wirksam ist. Der Richter begründet das Urteil wie folgt. Eine Selbstanzeige muss vollständig und nachvollziehbar sein, damit diese eine strafschonende bzw. strafbefreiende Wirkung hat. Beides war bei Hoeneß nicht der Fall. Bereits der Staatsanwalt von Engel betonte in seinem Plädoyer, dass die Selbstanzeige aufgrund der nicht eingereichten Unterlagen und dem Verschweigen von Tatsachen keine strafbefreiende Wirkung mehr habe.
Thumb Der vorsitzende Richter Heindl betont weiter, dass Hoeneß lange genug Zeit gehabt hätte seine Steuerschuld zu begleichen. Dies offen zu legen, habe er jedoch nicht getan. Erst als Gerüchte um einen möglichen Stern Artikel bekannt wurden, hatte er sich darum bemüht Schadensbegrenzung zu betreiben, in dem er sich selbst anzeigte. Strafmildernd jedoch ist die Tatsache, dass er sich überhaupt selbst gestellt habe, bemüht war seine Steuerehrlichkeit wieder herzustellen und der Gesellschaft wohlwollend gegenüber steht. Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt, es ist eine Straftat und wird als solche auch geahndet. Die besondere Schwere der Schuld sieht Heindl als gegeben. Wie schon einige Experten zuvor, sah auch das Gericht es als erwiesen an, dass Herr Hoeneß sich der Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall strafbar gemacht hat und somit nicht mit einer Bewährungsstrafe geahndet werden kann. Dennoch ist das hier angegebene Strafmaß recht mild ausgefallen, laut Angaben einiger Steueranwälte wäre in einem „normalen“ Fall hier ein Strafmaß von zehn Jahren durchaus möglich gewesen. Die Verteidigung wird Widerspruch gegen dieses Urteil einlegen und in Revision gehen. Rechtsanwalt Feigen, hofft auf eine Bewährungsstrafe, die er in der nächsten Instanz glaubt zu bekommen. Hoeneß selbst hat bisher keinen Kommentar zum Urteil abgegeben. Jetzt wird es sich zeigen wie treu der FC Bayern hinter seinem Präsidenten steht. Eine Stellungnahme wird im Laufe des Tages erwartet. Das Bild "Uli Hoeneß bei der "Triple-Feier" im Münchner Rathhaus 2013" von Harald Bischoff ist unter Creative Commons CC-by-sa-3.0 de lizensiert.


Kommentare

Bewerten Sie diesen Artikel
Bewertung dieser Pressemitteilung 5 Bewertung dieser Pressemitteilung 8 Bewertungen bisher (Durchschnitt: 4.5)
Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Fussball-nerd, verantwortlich.

Pressemitteilungstext: 261 Wörter, 1866 Zeichen. Artikel reklamieren
Keywords
Diese Pressemitteilung wurde erstellt, um bei Google besser gefunden zu werden.

Tragen Sie jetzt Ihre kostenlose Pressemitteilung ein!