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EU-Parlament bringt E-Invoicing-Richtlinie auf den Weg


Von Verband elektronische Rechnung (VeR)

Vor wenigen Tagen hat das EU-Parlament die neue Richtlinie über die elektronische Rechnungsstellung angenommen und dem Rat zur Stellungnahme vorgelegt. Der VeR erklärt die Hintergründe.
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Neue Richtlinie über die elektronische Rechnungsstellung passiert EU-Parlament

Mit der nötigen qualifizierten Mehrheit hat das EU-Parlament am 11. März 2014 die Richtlinie über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen in erster Lesung angenommen. Mit dieser Entscheidung rückt die Verwirklichung eines einheitlichen EU-Standards für den elektronischen Rechnungsaustausch in greifbare Nähe.

"Stimmt nun auch noch der Rat der Europäischen Union dem aktuellen Richtlinientext - und damit dem Standpunkt des Europäischen Parlaments zu - gilt der Rechtsakt als erlassen. Der verbindlichen Einführung einer europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung binnen 18 Monaten nach Abschluss einer obligatorischen Testphase steht dann nichts mehr im Wege", bestätigt Steuerberater Stefan Groß, Vorsitzender des Verbands elektronische Rechnung (VeR).

EU-Standard für E-Invoicing bietet zahlreiche Vorteile

Hauptziel der neuen Richtlinie, die auf eine Initiative der EU-Kommission vom Sommer 2013 zurückgeht, ist das Schaffen eines technologieneutralen, inhaltlichen E-Invoicing-Standards. Dieser soll sowohl mit nationalen als auch internationalen Standards kompatibel sein und sich (neben der Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen) auch für den einfachen, sicheren, schnellen und ressourcenschonenden Rechnungsaustausch zwischen Unternehmen eignen.

Kleine und mittelständische Unternehmen sollen profitieren

Nach Willen des Parlaments soll es der neue EU-Standard zukünftig sogar kleinen und mittelständischen Unternehmen möglich machen, die Vorzüge des elektronischen Rechnungsaustauschs wie

- Wegfall von Portokosten
- Reduktion von Rechnungsverarbeitungs-, Prüfungs- und Archivierungskosten
- Verkürzung des durchschnittlichen Zahlungsziels

zu ihrem Vorteil zu nutzen. Einziges Problem: Die technologischen Unterschiede zwischen den verschiedenen nationalen und privatwirtschaftlichen Rechnungsverarbeitungssystemen, die trotz der Einführung des neuen semantischen Standards weiterbestehen.*

E-Invoicing-Provider als notwendiges Bindeglied

Mit Blick auf verbleibende technische Hürden - und die damit verbundenen Einführungskosten - sieht Stefan Groß insbesondere die Rechnungs-Dienstleister in der Pflicht: "Gerade spezialisierte E-Invoicing-Provider, die die technischen Unterschiede in einer Art Maklerfunktion überbrücken, eröffnen Rechnungsempfängern unabhängig von technischen oder finanziellen Restriktionen eine sichere und umweltschonende Alternative am elektronischen Rechnungsaustausch teilzunehmen, und dies europaweit."

*Der aktuelle Richtlinientext nennt eine Reihe inhaltlicher Kernelemente wie z.B. "Informationen über den Verkäufer", "Informationen über den Käufer", "Lieferungsdetails" oder "Rechnungsgesamtbeträge" und empfiehlt die Erstellung einer Liste mit ergänzenden Syntax-Vorgaben. Mehr unter: http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=TA&reference=P7-TA-2014-0198&language=DE&ring=A7-2014-0004

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