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Sicherer Umgang mit dem Osterfeuer


Von Grundeigentümer-Versicherung VVaG

Grundeigentümer-Versicherung gibt Tipps für den sicheren Umgang mit einem Osterfeuer und startet Oster-Gewinnspiel.
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Der Frühling ist da, das Osterfest steht vor der Tür. Die Vorbereitungen laufen schon jetzt auf Hochtouren. Und in vielen Regionen gehört zum Osterfest auch das Osterfeuer. Es soll vor allem böse Geister und den Winter vertreiben. Doch so schön die Osterfeuer anzusehen sind, so gefährlich können sie aber auch sein.

Osterfeuer: Aber bitte sicher!
Damit nichts und niemand gefährdet werden, rät die Grundeigentümer-Versicherung die folgenden Hinweise zu beachten: Besondere Sorgfalt gilt der Platzwahl. So muss der Eigentümer es genehmigen, dass auf seinem Grundstück das Feuer gezündet wird. In einigen Regionen muss auch die Genehmigung der Gemeinde hierfür eingeholt werden. Ganz wichtig für die Sicherheit aller Beteiligten ist es, dass ein ausreichender Abstand sowohl zu Bäumen und Sträuchern als auch zu angrenzenden Grundstücken, Häusern und Garagen eingehalten wird. Nicht zu vergessen: Handy oder Telefon griffbereit halten, damit, sollte das Feuer außer Kontrolle geraten, sofort die Feuerwehr über die Notfallnummer 112 alarmiert werden kann. Es sollte niemals versucht werden, dass Feuer selbst zu löschen.

Zu beachten gilt auch, dass, wenn es zu einem Schaden kommt, derjenige mit seinem gesamten Einkommen und Vermögen haftet, der den Schaden einem Dritten schuldhaft zugefügt hat, unabhängig davon, ob er den Schaden leichtsinnig, durch ein Missgeschick oder aus Vergesslichkeit verursacht wurde.

Helfen vor möglichen Schadenersatzansprüchen Dritter kann bei einem privaten Osterfeuer eine Privathaftpflichtversicherung. Ihre Aufgabe ist es, bedingungsgemäß für berechtigte Schadenersatzforderungen zu leisten und ungerechtfertigte, für die einem kein Verschulden anzulasten ist, im Namen des Versicherten abzulehnen.

Wo ist das goldene Ei?
Mit ihrem Oster-Gewinnspiel will die Hamburger Grundeigentümer-Versicherung Kunden, Fans und Interessierten das Warten auf den Osterhasen verkürzen. Vom 11. bis zum 21. April 2014 ist das fröhliche Ostereiersuchen der Grundeigentümer-Versicherung online.
Hinter jedem Ei versteckt sich eine kleine Überraschung. Doch wo ist das goldene Ei? Mehr Informationen gibt es hier.



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Frau Jessica Braun (Tel.: 040 37663 131), verantwortlich.

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