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Countdown zur VRRL läuft: So stellen sich Online-Händler auf das neue Gesetz ein


Von Trusted Shops GmbH

. - Online-Händler fürchten Abmahnungen wegen der Umstellung auf das neue Recht - Angabe des Liefertermins erforderlich, oder reicht weiterhin Lieferfrist? - Online-Händler verzichten auf Mehrwerttelefonie-Kundenhotlines - Shop-Betreiber setzen auf...
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Köln, 07.05.2014 - .

- Online-Händler fürchten Abmahnungen wegen der Umstellung auf das neue Recht

- Angabe des Liefertermins erforderlich, oder reicht weiterhin Lieferfrist?

- Online-Händler verzichten auf Mehrwerttelefonie-Kundenhotlines

- Shop-Betreiber setzen auf Online-Widerruf

Ab dem 13. Juni 2014 greift das Umsetzungsgesetz der EU-Verbraucherrechterichtlinie in Deutschland und die Online-Händler müssen sich auf eine ganze Reihe von Neuerungen einstellen. Nicht nur die vieldiskutierten Änderungen zur Rücksendung und zum Widerrufsrecht, sondern auch eine Vielzahl weiterer Regelungen müssen umsetzt werden. Trusted Shops hat im März 2014 zu ausgewählten Neuerungen über 500 Online-Händler in Deutschland befragt, wie sie sich darauf einstellen.

Online-Händler fürchten Abmahnungen

Online-Händler müssen zum Stichtag 13. Juni 2014 zahlreiche gesetzliche Änderungen umsetzen und bei Weitem nicht alle fühlen sich dabei vor Abmahnungen sicher: 60 Prozent der Befragten fürchten Abmahnungen bzw. halten Abmahnungen für möglich. 40 Prozent gehen davon aus, dass sie nicht von Abmahnungen betroffen sind, so die Ergebnisse der Trusted Shops Befragung.

Angabe des Liefertermins: Reicht weiterhin eine Lieferfrist?

In der Richtlinienfassung, die zunächst vom Europäischen Parlament verabschiedet wurde, hieß es ursprünglich bzgl. der Lieferfrist "the date, by which the trader undertakes to deliver the goods". Damit war also tatsächlich ein konkretes Datum gemeint. Dieser Wortlaut wurde in den weiteren Beratungen zwischen Rat und Parlament geändert und in der verabschiedeten Fassung heißt es "the time, by which the trader...". In der deutschen Übersetzung wurde diese Änderung aber nicht übernommen, was vermutlich ein Redaktionsversehen ist. "Der Begriff des Termins ist aber nicht als konkretes Datum zu verstehen. Es reicht vielmehr wie bisher die Angabe eines Lieferzeitraumes", gibt Dr. Carsten Föhlisch, Rechtsexperte von Trusted Shops, Entwarnung. Ob sich die Online-Händler so tiefgehend mit dieser rechtlichen Frage beschäftigt haben, bleibt offen. "Ob die 96 Prozent der Online-Händler, die nach wie vor nur einen Lieferzeitraum und nicht einen genauen Liefertermin angeben, dafür angegriffen werden, bleibt abzuwarten. Ich meine, es gibt dafür keine Grundlage", so Dr. Föhlisch weiter.

Mehrwerttelefonie-Kundenhotlines ohne Zukunft bei Online-Händlern

97 Prozent der Online-Händler werden für Bestandskunden und Interessierte nur eine Nummer zum Grundtarif anbieten. Hintergrund für diese Entscheidung ist, dass ab dem 13. Juni Kosten für Kundenhotlines, die für Anfragen zu geschlossenen Verträgen eingerichtet werden, nicht mehr über die Grundtarife hinausgehen dürfen. "Diese Zahlen belegen, dass kostenpflichtige Hotlines gerade für Online-Händler unattraktiv werden. Denn sollten die Händler gegen dieses Verbot verstoßen, drohen ihnen Abmahnungen. Gerade Verbraucherverbände werden sehr genau darauf achten, dass diese Vorgaben eingehalten werden", so Dr. Carsten Föhlisch.

Shop-Betreiber setzen auf Online-Widerruf

Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes haben die Online-Händler die Möglichkeit, den Widerruf auch online erklären zu lassen. Diese neue digitale Möglichkeit will die Hälfte der Online-Händler ihren Kunden anbieten, ein Drittel hat sich noch nicht entschieden und knapp jeder Fünfte plant dies nicht.



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