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Jeder Dritte liest keine Datenschutzerklärungen


Von BITKOM - Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.

. - Hinweise zum Datenschutz häufig lang und unverständlich - Wichtige Angaben zur Verarbeitung und Weitergabe persönlicher Daten - Nur 27 Prozent der Internetnutzer lesen die Erklärungen oft oder immer Fast ein Drittel (31 Prozent) der Internetnutzer...
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Berlin, 14.05.2014 - .

- Hinweise zum Datenschutz häufig lang und unverständlich

- Wichtige Angaben zur Verarbeitung und Weitergabe persönlicher Daten

- Nur 27 Prozent der Internetnutzer lesen die Erklärungen oft oder immer

Fast ein Drittel (31 Prozent) der Internetnutzer in Deutschland verzichtet komplett darauf, die Datenschutzerklärungen von Online-Diensten zu lesen. Dabei verzichten 21 Prozent bewusst auf die Durchsicht von Datenschutzerklärungen. Weitere 10 Prozent gehen zwar ins Internet, sind aber der Meinung, keine datenschutzrelevanten Dienste zu nutzen. Das hat eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Hightech-Verbands BITKOM unter 811 Internetnutzern ergeben. Danach lesen 42 Prozent der Befragten die Erklärungen immerhin 'selten'. Weitere 16 Prozent lesen die Hinweise zum Datenschutz 'oft' und 11 Prozent sogar 'immer'. 'Datenschutzerklärungen sind keine leichte Kost. Trotzdem sollten sich alle Internetnutzer damit auseinandersetzen. Bei jeder Nutzung des Internets fallen Daten an', sagt BITKOM-Präsident Prof. Dieter Kempf. 'Die Erklärungen zum Datenschutz enthalten unter anderem Hinweise zur Nutzung und Weitergabe personenbezogener Daten, dem Einsatz von Cookies und zur Datensicherheit.' Anhand der Erklärungen sollten Nutzer entscheiden, ob sie einem Online-Dienst persönliche Daten anvertrauen wollen oder nicht.

Allerdings sind Datenschutzerklärungen aufgrund der gesetzlichen Vorgaben sowie der immer komplexer werdenden Prozesse bei der Datenverarbeitung in der Regel lang, unübersichtlich und schwer verständlich. Anbieter von Online-Diensten, aber auch die Betreiber von Webseiten sind immer dann zur Veröffentlichung von Angaben zum Datenschutz verpflichtet, wenn sie personenbezogen Daten erheben. Das kann bereits der Fall sein, wenn sie die E-Mail-Adresse eines Nutzers für den Versand eines Newsletters speichern oder Cookies für die Auswertung des Besucherverhaltens setzen. Kempf: 'Datenschutzerklärungen sollten trotz der rechtlichen Vorgaben so kurz und einfach wie möglich sein.'

Laut einer weiteren BITKOM-Umfrage fordern 90 Prozent der Internetnutzer verständliche Datenschutzerklärungen von den Betreibern von Online-Diensten als Beitrag zu einem besseren Datenschutz. Darüber hinaus wollen 95 Prozent nicht, dass ihre Daten an Dritte weitergegeben werden und 84 Prozent wünschen sich strenge Voreinstellungen beim Datenschutz, auch wenn diese zu Lasten der Bequemlichkeit gehen.

Der BITKOM empfiehlt den Nutzern von Online-Diensten, mit einem Plausibilitätscheck zu prüfen, ob der Datenschutz gewährleistet ist. Dabei sollten sie auf drei Punkte besonders achten: Welche Angaben werden zur Art der gespeicherten Daten gemacht, welche Hinweise gibt es zum Verarbeitungszweck und welche Angaben zur Weitergabe von Daten an Dritte. Eine wichtige Frage ist dabei, ob die beschriebene Datenverarbeitung für den jeweiligen Online-Dienst erforderlich erscheint oder sie weit darüber hinausgeht. Hintergrund ist die datenschutzrechtliche Vorgabe, dass personenbezogene Daten nur zu dem Zweck verarbeitet werden dürfen, für den sie auch von den Nutzern erhoben wurden. Wenn Nutzer hier Zweifel haben oder die Erklärung unverständlich ist, können sie sich an den Datenschutzbeauftragten des Unternehmens wenden.

Methodik-Hinweis: Im Auftrag des BITKOM haben die Marktforschungsinstitute ARIS und Forsa 811 bzw. 1020 Internetnutzer befragt. Die Umfragen sind repräsentativ.


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