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Culpa Inkasso begrüßt Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr


Von Culpa Inkasso GmbH

Stuttgart, Juni 2014. Das Bundeskabinett hat ein Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr beschlossen. In Kraft treten wird es nach Informationen von Culpa Inkasso im Sommer 2014.
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Der Gesetzesentwurf betrifft die Umsetzung der Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Rahmen des 2008 verabschiedeten "Small Business Act" der EU-Kommission. Das Gesetz soll zu einer Änderung der allgemeinen Zahlungsmoral im Geschäftsverkehr beitragen und vor allem kleine und mittelständische Unternehmen bei ihren Zahlungsforderungen unterstützen. Culpa Inkasso stellt weiterführende Informationen zu den neuen Regelungen unter http://www.culpa-inkasso-mittelstand.de zur Verfügung.

Neues Gesetz führt 40-Euro-Mahnpauschale ein

Von den neuen Regelungen sind alle Schuldverhältnisse bei Geschäften mit Unternehmen oder der öffentlichen Hand auf Schuldnerseite betroffen, die nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes entstehen. Ebenso wie Dauerschuldverhältnisse mit Leistungserbringung nach dem 30.06.2015. Ist der Schuldner ein Verbraucher, greift das Gesetz nicht.
Mit dem Gesetz wird auch eine 40-Euro-Mahnpauschale eingeführt. Das heißt, Gläubiger können Ihren Schuldnern künftig bei Zahlungsverzug pauschal und betragsunabhängig 40 Euro in Rechnung stellen. Bei etwaigen Mehrkosten kann die Pauschale auch entsprechend höher ausfallen. Zudem werden Zahlungsfristen von über 30 Tagen künftig erschwert. AGB-Klauseln, die dem Auftraggeber mehr als 15 bzw. 30 Tage Zeit für Überprüfung und Zahlung lassen, verlieren mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes ihre Gültigkeit. Gleichzeitig steigen die Verzugszinsen von bisher acht auf neun Prozent über den Basiszinssatz.

Die Zahlungsmoral stärken

Aktuellen Zahlen zufolge zahlen Unternehmen ihre Rechnungen im Schnitt nach 31 Tagen, staatliche Auftraggeber lassen sich sogar 42 Tage Zeit. Der neue Gesetzesentwurf soll zu einer Veränderung dieser laxen Zahlungsmoral beitragen. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) können künftig ihre Forderungen schneller eintreiben. Dadurch sinkt wiederum die Gefahr, selbst in Zahlungsverzug zu geraten, da eine Anhäufung ausstehender Kleinbeträge für KMU schnell zur Existenzbedrohung werden kann.

Wann konkret im Sommer und mit welchen genauen Details das "Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr" in Kraft tritt, bleibt abzuwarten. Culpa Inkasso begrüßt jedoch den Gesetzentwurf bereits jetzt als einen Schritt in die richtige Richtung. Die neuen Regelungen tragen einem deutlichen Änderungsbedarf Rechnung.


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Frau Karin Matzka-Dede (Tel.: 07 11 - 93 308 300), verantwortlich.

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