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BAFA Förderung für 'Querschnittstechnologien'


Von CONPOWER Betrieb GmbH & Co. KG

CONPOWER unterstützt Sie bei Ihrem Antragsverfahren
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Die energetische Sanierung von Beleuchtungsanlagen ist seit dem 01. Januar 2014 im Rahmen der BAFA-Förderung für Querschnittstechnologien förderbar. Abhängig von Ihrer Unternehmensgröße erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 30 %. CONPOWER begleitet Sie durch das Antragsverfahren und gewährleistet mit seinem hocheffizienten und richtungsweisenden Produktportfolio eine Förderfähigkeit.
Kann mein Unternehmen eine Förderung erhalten?
Um einen Förderantrag für Querschnittstechnologien stellen zu können, muss Ihr Unternehmen als kleines oder mittelständisches Unternehmen eingestuft werden.

Welche Maßnahmen sind förderfähig?
Es ist egal, ob Sie die Beleuchtung Ihrer Außenflächen, der Büros, der Lagerbereiche oder Ihrer Fertigungsstätte sanieren möchten, die Anschlussleistung der zu sanierenden Beleuchtungsanlage muss mindestens 500 Watt betragen. Generell sind für diese Projekte alle Installationsarbeiten, die neue Beleuchtungsanlage, Präsenz- und tageslichtabhängige Steuerung und die Planung förderfähig.

Bis wann kann ich einen Förderantrag stellen?
Die Förderung läuft voraussichtlich bis zum 31.12.2014 oder bis zum Tag an dem die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ausgeschöpft wurden.

Systemische Optimierung oder Einzelmaßnahme?
Im Rahmen der BAFA-Förderung für Querschnittstechnologien haben Sie die Möglichkeit, zwei unterschiedliche Förderprogramme in Anspruch zu nehmen.

Im Rahmen der Förderung von Einzelmaßnahmen können Sie Projekte mit einem Investitionsvolumen von 2.000 EUR bis maximal 30.000 EUR zur Förderung einreichen.

Die systemische Optimierung dagegen fordert die Nutzung von mindestens zwei Querschnittstechnologien. Die Auswahl dieser Technologien basiert auf der Grundlage eines individuellen Konzepts des Unternehmens. In diesem Fall ist ein Investitionsvolumen von mindestens 30.000 EUR erforderlich. Zu den förderfähigen Querschnittstechnologien gehören unter anderem:

- Beleuchtungsanlagen
- Elektrische Motoren
- Pumpen
- Ventilatoren und Anlagen zur Wärmerückgewinnung
- Drucklufterzeuger

Im Rahmen der Förderung sind auch die vorausgehenden Maßnahmen wie z. B. eine Energieberatung und der Kauf von Messtechnik förderfähig.

Die Förderung zur Umrüstung von Beleuchtungsanlagen auf LED-Technik ist befristet und der Fördertopf limitiert, daher empfiehlt sich eine zeitnahe Beantragung. Wir begleiten Sie durch Projektierung und Antragsverfahren. Bei CONPOWER erhalten Sie bei Interesse auch ein Angebot über weitere förderfähige Maßnahmenbestandteile wie z. B. Steuerungstechnik und Installationsarbeiten. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich unverbindlich beraten.


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Christian Vendt (Tel.: +49 89 4161488 70), verantwortlich.

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