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Wird man eine Stretchlimousine in Deutschland bald nicht mehr mieten können?


Von Limoution Limousinenservice

Vermieter von Stretchlimousinen stehen in Deutschland vor einem Beschaffungsproblem. Eine EU-Richtlinie sorgt für Probleme bei der Zulassung von neuen Limousinen.
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Die klassische Stretchlimousine ist ein Sonderfahrzeug, das seinen Ursprung in den USA hat, heute jedoch auf den Straßen der gesamten Welt anzutreffen ist. Im Gegensatz zu herkömmlichen Autos werden Stretchlimousinen nicht serienmäßig von einem Fahrzeughersteller gefertigt, sondern von sogenannten Coach-Buildern auf Basis eines Serienfahrzeuges gebaut. Dabei wird das Auto an der B-Säule komplett durchtrennt und entsprechend verlängert. Aus einem serienmäßigen Lincoln Town Car, das in etwa die Größe einer Mercedes S-Klasse hat, wird so eine 8,6 Meter lange Stretchlimousine, die 8 Passagieren Platz bietet.

Die Sitzanordnung in einer Stretchlimousine besteht aus der originalen Heckbank mit 3 Sitzplätzen und dem sogenannten J-Seat - einer Couch in J-Form - die parallel zur linken Außenwand der Stretchlimousine verläuft und an der Trennwand um 90° abknickt, sodass vor der Trennwand zum Chauffeur noch 1-2 Passagiere gegen die Fahrtrichtung sitzen können.

Der Reiz einer Stretchlimousine für die Passagiere ist gerade diese Sitzanordnung, weil sie so nebeneinander sitzen und miteinander kommunizieren können. Und an diesem J-Seat scheint nun die Faszination Stretchlimousine zu zerbrechen. Denn eine Verordnung der EU schreibt vor, dass das parallel Sitzen zur Fahrtrichtung ab der Erstzulassung 2008 nicht mehr zulässig ist.

Aus diesem Grund ist es den Vermietern von Stretchlimousinen nicht mehr möglich ihren Fuhrpark zu erneuern, weil die Prüfingenieure von TÜV und DEKRA den J-Seat nicht mehr abnehmen dürfen.

Die Vermieter der Stretchlimousinen können über die Begründung dieser Verordnung - nämlich die Verbesserung der passiven Sicherheit - nur den Kopf schütteln. Die Stretchlimousine wird in Deutschland als Hochzeitsauto oder als Partyfahrzeug für Junggesellenabschiede und Geburtstagsfeiern eingesetzt. Nicht die Beförderung der Passagiere von A nach B steht dabei im Vordergrund, sondern die Nutzung der Stretchlimousine an sich. Da die Gäste zumeist volle Gläser in der Hand haben, sind die Chauffeure äußerst langsam und gleichmäßig unterwegs. Beschleunigungs- und Bremsmanöver werden vorausschauend und umsichtig ausgeführt. So ist es nicht verwunderlich, dass in Deutschland bisher kein Unfall mit einer Stretchlimousine bekannt ist, bei dem einer der Insassen verletzt worden wäre.

Angesichts dieser Tatsache erscheint die vielleicht für andere Fahrzeugtypen sinnvolle EU-Verordnung wie die Sabotage einer ganzen Branche. Denn in Deutschland sind derzeit mehr als 1.000 Stretchlimousinen bei ca. 200 konzessionierten Vermietbetrieben im Einsatz. In naher Zukunft werden all diese Unternehmen ein Problem mit ihrem zunehmend älter werdenden Fuhrpark bekommen, das letztlich zum Aus führen wird.

Nach Ansicht der Vermieter von Stretchlimousinen ist seitens der Politik dringend eine Lösung erforderlich. Hoffen wir, dass diese Lösung kommt. Sonst könnten die eleganten langen Autos in Deutschland bald der Vergangenheit angehören.

Weitergehende Informationen zu diesem Thema erhalten Sie bei Herrn Theiss, Inhaber von www.dreamlimo.de .



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Michael Theiss (Tel.: (0 71 21) 6 99 74 86), verantwortlich.

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