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Rubicon ernennt neuen Vice President, Exploration


Von Rubicon Minerals Corp.

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Rubicon Minerals Corporation (TSX: RMX | NYSE-MKT: RBY) ('Rubicon' oder das 'Unternehmen') freut sich, die Bestellung von Howard M. Bird, P.Geo., zum Vice President, Exploration bekannt zu geben. Die Neubesetzung tritt per 3. Juli 2014 in Kraft.

'Wir heißen Howard Bird im Führungsteam herzlich willkommen', sagte Herr Lalonde. 'Howard hat eine Menge Erfahrung, die uns bei der Erschließung des Explorationspotenzials in unseren umfangreichen Konzessionsgebieten bei Red Lake und Nevada-Utah von großem Nutzen sein wird.'

Herr Bird konnte in mehr als 25 Jahren unterschiedlichste Erfahrungen mit börsennotierten Rohstoffunternehmen sammeln und war unter anderem mehr als 15 Jahre lang in leitenden Positionen tätig. Er war Senior Vice President of Exploration and Geology bei Brigus Gold Corp. ('Brigus'), wo er als Leiter des Explorationsteams für die jüngste Entdeckung der drei neuen Goldlagerstätten im Projekt Grey Fox verantwortlich zeichnete. Daneben war er auch Mitglied des Unternehmensentwicklungsteams und mit den Übernahmen der Mine Black Fox in der Nähe von Timmins in Ontario und der genehmigten Lagerstätte Box im Norden der Provinz Saskatchewan am zusätzlichen Erwerb von Ressourcen im Umfang von mehr als zwei Millionen Unzen beteiligt. Brigus wurde anschließend im März 2014 von Primero Mining Corp. übernommen. Vor seiner Funktion bei Brigus war Howard Senior Vice President of Global Exploration bei SouthernEra Resources Ltd. und Senior Project Geologist bei Noranda Inc. und International Corona Resources. Seine Aktivitäten konzentrierten sich vor allem auf die Goldcamps Abitibi, Hemlo und Michipicoten. Howard kann darüber hinaus durch seine Arbeiten in Brasilien, Mexiko, Australien und in vielen Teilen Afrikas umfangreiche geologische Kenntnisse auf internationaler Ebene vorweisen. Sein Geologiestudium (Honors Bachelor of Science) absolvierte er an der McMaster University. Er ist ein aktives Mitglied der Association of Professional Geoscientists in Ontario (P.Geo.), des Canadian Institute of Mining and Metallurgy und der Prospectors and Developers Association.

Über Rubicon Minerals Corporation

Rubicon Minerals Corporation ist ein Unternehmen, das sich auf die Erschließung von Goldlagerstätten im fortgeschrittenen Stadium spezialisiert hat. Das Unternehmen konzentriert sich in erster Linie auf die verantwortungsbewusste und umweltverträgliche Erschließung des Goldprojekts Phoenix in Red Lake (Ontario). Aus aktueller Sicht ist der Start eines möglichen Goldförderbetriebs Mitte 2015 geplant. Das Goldprojekt Phoenix hat alle Genehmigungen erhalten und wurde für eine Anfangsförderkapazität von 1.250 Tonnen pro Tag zugelassen. Daneben kontrolliert Rubicon im ertragreichen Goldgebiet Red Lake, in dem auch Goldcorps hochgradige Mine Red Lake liegt, über 100 Quadratmeilen an Liegenschaften, die sich hervorragend für die Exploration eignen. Die Aktien von Rubicon notieren an der New Yorker Börse (NYSE.MKT: RBY) und an der Toronto Stock Exchange (TSX: RMX).

RUBICON MINERALS CORPORATION

'Mike Lalonde'

President & Chief Executive Officer

Zukunftsgerichtete Aussagen

Weitere Informationen erhalten Sie über Allan Candelario,

Director of Investor Relations, unter der Rufnummer +1 (866) 365-4706.

E-Mail: ir@rubiconminerals.com

Rubicon Minerals Corporation

Suite 902-170 University Ave.

Toronto ON, KANADA  M5H 3B3

TSX:RMX

NYSE.MKT:RBY

Die Toronto Stock Exchange hat diese Meldung nicht geprüft und übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit und Angemessenheit dieser Meldung.

Diese Pressemeldung enthält Aussagen, die als 'zukunftsgerichtete Aussagen' im Sinne des Abschnitts 21E des United States Securities Exchange Act von 1934 und als 'zukunftsgerichtete Informationen' im Sinne der in den kanadischen Provinzen geltenden Wertpapiergesetze (zusammen als 'zukunftsgerichtete Aussagen' bezeichnet) gelten. Zukunftsgerichtete Aussagen sind häufig, wenn auch nicht immer, an der Verwendung von Begriffen wie z.B. 'bemüht sich', 'prognostiziert', 'glaubt', 'plant', 'schätzt', 'erwartet' und 'beabsichtigt' zu erkennen, und an Aussagen darüber, dass ein Ereignis oder Ergebnis eintreten oder erzielt werden 'kann', 'wird, 'würde', 'sollte', 'könnte' oder 'dürfte' bzw. an ähnlichen Ausdrücken.

Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den Meinungen und Schätzungen der Firmenführung zum Zeitpunkt der Äußerung dieser Aussagen. Sie repräsentieren deren aktuellen Wissensstand und basieren auf derzeit verfügbaren Daten und Annahmen, die von der Firmenführung als vernünftig erachtet werden. Solche zukunftsgerichteten Aussagen basieren unter anderem auf folgenden Annahmen: dass die Nachfrage nach Gold- und Basismetalllagerstätten sich wie erwartet entwickelt; dass der Goldpreis auf einem Niveau bleibt, auf dem der Goldabbaubetrieb Phoenix wirtschaftlich rentabel ist; dass Betriebs- und Investitionspläne nicht durch mechanische Gebrechen, Fehlen von technischer Ausrüstung, arbeitsrechtliche Streitigkeiten, Transport- oder Infrastrukturprobleme oder Witterungsbedingungen vereitelt werden; dass Rubicon seinen Terminplan für die Erschließung des Goldprojekts Phoenix einhalten kann; dass Rubicon weiterhin Facharbeiter einstellen und im Betrieb halten kann; dass die in der mit 25. Juni 2013 datierten und am 28. Februar 2014 veröffentlichten wirtschaftlichen Rahmenstudie ('neue PEA') enthaltene Mineralressourcenschätzung realisierbar ist; und dass es zu keinen unerwarteten wesentlichen Abweichungen bei den Energie- oder Materialkosten bzw. bei den Investitions- und Betriebskosten im Vorfeld der Produktion, die in der neuen PEA ausgewiesen sind, kommt. Rubicon kann nicht garantieren, dass Geschäftsleute mit einem guten Urteilsvermögen, die über gleiche Informationen verfügen, auch die gleichen Schlüsse daraus ziehen. 

Für die Erschließung neuer Lagerstätten sind enorme Investitionen und ein enormer Zeitaufwand erforderlich. Änderungen bei den Kosten oder Bauplänen können dazu führen, dass deutlich mehr Zeit und Kapital für den Bau und die Fertigstellung eines Bergbauprojekts notwendig sind. In Bezug auf das Goldprojekt Phoenix können weitere Investitionen anfallen.

Da es sich bei der neuen PEA um eine vorläufige Bewertung handelt, sind auch abgeleitete Mineralressourcen enthalten, die aus geologischer Sicht zu spekulativ sind, um als wirtschaftlich rentable Mineralreserven eingestuft werden zu können. Es ist nicht sicher, ob die Werte der neuen PEA tatsächlich erzielt werden. Mineralressourcen, die keine Mineralreserven darstellen, sind nicht notwendigerweise wirtschaftlich rentabel. Die Schätzung der abgeleiteten Mineralressourcen kann von diversen Faktoren, wie z.B. Umweltauflagen, Genehmigungen, Gesetzeslage, Besitzanspruch, Steuern, der gesellschaftspolitischen Situation, Marketing oder anderen wichtigen Faktoren maßgeblich beeinflusst werden. Die Mengen und Erzgehalte der in der neuen PEA angeführten abgeleiteten Ressourcen sind nicht zuverlässig. Die bisher durchgeführten Explorationen reichen nicht aus, um diese abgeleiteten Ressourcen als angezeigte oder gemessene Mineralressourcen zu definieren.

Zu den zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung zählen unter anderem auch Aussagen zur möglichen Produktion Mitte 2015.

Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und sonstigen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge von Rubicon wesentlich von den zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen abweichen, die in diesen zukunftsgerichteten Aussagen direkt oder indirekt genannt wurden.  Solche Faktoren beinhalten unter anderem: zukünftige Preise von Gold und anderen Metallen; mögliche Änderungen der Mineralisierung, des Erzgehalts oder der Gewinnungsraten; die tatsächlichen Ergebnisse der aktuellen Explorationsarbeiten; die tatsächlichen Ergebnisse von Sanierungsarbeiten; Schlussfolgerungen hinsichtlich zukünftiger wirtschaftlicher Bewertungen; Änderungen der Projektparameter aufgrund der laufend verbesserten Planung; technische Gebrechen oder unerwartete Prozessabläufe; Unfälle, Arbeitsstreitigkeiten und andere Risiken der Bergbaubranche; Verzögerungen und andere Risiken in Zusammenhang mit Joint Ventures; der zeitgerechte Erhalt der behördlichen Genehmigungen; die Einhaltung der behördlichen Auflagen durch Rubicon und andere relevante Parteien; die Finanzierbarkeit der geplanten Transaktionen und Programme zu vernünftigen Bedingungen; die angemessene und zeitgerechte Durchführung von Arbeiten durch Drittunternehmen; und Verzögerungen beim Abschluss der Erschließungs- oder Bauarbeiten. Zu den Faktoren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse abweichen, zählen u.a. Marktpreise, Explorationsergebnisse, Verfügbarkeit von Kapital und Finanzierungsmöglichkeiten zu vernünftigen Bedingungen, Verweigerung der Genehmigung der Regulierungsbehörden, unvorhergesehene Schwierigkeiten oder Kosten, die bei einer eventuell notwendigen Sanierung anfallen können, die Marktlage sowie allgemeine wirtschaftliche, wettbewerbsbezogene, politische und soziale Faktoren.

Es muss darauf hingewiesen werden, dass die Informationen in dieser Pressemeldung vorläufigen Charakter haben. Es ist nicht sicher, ob ein möglicher Abbaubetrieb errichtet werden kann.  Eine Produktionsentscheidung, die nicht auf einer bankfähigen Machbarkeitsstudie basiert, birgt zusätzliche Risiken, wie z.B. die Einbindung von abgeleiteten Ressourcen, die aus geologischer Sicht als zu spekulativ gelten, um wirtschaftlich gesehen als Mineralreserven eingestuft werden zu können. Die Abbaupläne und -termine, die metallurgischen Arbeitsabläufe und die Entwürfe der Verarbeitungsanlagen müssen eventuell verfeinert werden, um einen gut funktionierenden Betrieb zu gewährleisten.

Die hier enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen entsprechen dem Stand der Dinge zum Zeitpunkt, als diese Pressemitteilung erstellt wurde. Rubicon ist nicht verpflichtet, diese zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren, weder aufgrund neuer Informationen oder zukünftiger Ereignisse bzw. Ergebnisse noch aus sonstigen Gründen, es sei denn, dies wird in den geltenden Wertpapiergesetzen ausdrücklich gefordert. Es kann nicht garantiert werden, dass sich zukunftsgerichtete Aussagen als wahrheitsgemäß herausstellen. Tatsächliche Ergebnisse und zukünftige Ereignisse können unter Umständen wesentlich von solchen Aussagen abweichen. Den Lesern wird empfohlen, sich nicht vorbehaltslos auf zukunftsgerichtete Aussagen zu verlassen.

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