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Die Bedeutung gefährlicher Hobbys für die Berufsunfähigkeitsversicherung


Von Bergische Assekuranzmakler

Durch eine Risikovoranfrage können mögliche Zuschläge schnell ermittelt und verglichen werden.

Versicherungsgesellschaften prüfen beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht nur den Gesundheitszustand sondern auch die Freizeitaktivitäten. Für gefährliche Hobbys kann es Risikozuschläge geben. Eine Risikovoranfrage durch einen BU-Experten bietet vor Vertragsabschluss Klarheit, zu welchen Konditionen die einzelnen Versicherer einen Antrag annehmen würden.
Thumb Bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung werden nicht nur diverse Fragen zur Gesundheit gestellt, sondern auch zu persönlichen Hobbys. Tauchsport, Luftsport, Motorsport, Bergsport oder diverse Kampfsportarten müssen angegeben werden und können teilweise zu hohen Risikozuschlägen führen. Es ist von zentraler Bedeutung, dass bei Antragstellung ausgeübte gefährliche Hobbys angegeben werden, nach denen die Versicherungsgesellschaft im Antrag fragt. Andernfalls kann der Versicherer im Schadenfall die Leistung kürzen oder sogar verweigern. „Mogeln“ hilft also definitiv nicht weiter. Relevant sind in der Regel nur solche Hobbys, von denen eine erhöhte Unfall- oder Gesundheitsgefahr ausgeht. Inwieweit ein Versicherer einen Risikozuschlag verlangt, hängt von einer individuellen Prüfung des Hobbys durch die Versicherungsgesellschaft ab. So muss etwa beim Thema Bergsport ein zusätzlicher Fragebogen ausgefüllt werden, in dem der Kunde sein Hobby präzisiert: Wie hoch geht es beim Bergwandern, auf Hochtouren oder Trekking, in welche Länder reist man, wie häufig wird das Hobby ausgeübt und welche Sicherungen werden genutzt. Anschließend beurteilt die Versicherungsgesellschaft die Antworten. Hierbei kann herauskommen, dass das Hobby ohne Mehrbeitrag mitversichert werden kann. Es kann aber auch zu einem Risikozuschlag führen oder zu einem Leistungsausschluss für das Hobby. Normales Bergwandern, Indoorklettern, Trekking oder Outdoorklettern mit entsprechenden Sicherungen bis Grad 3 werden häufig ohne Risikozuschlag mitversichert. Wenn es darüber hinausgeht, führt dies meist schon zu Risikozuschlägen oder sogar einer Ablehnung. Auch im Bereich Luftsport muss man bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung schnell mit hohen Risikozuschlägen rechnen. Segelfliegen, Hubschrauberfliegen oder Freiballonfahren führen häufig ebenfalls zu Zuschlägen von 50 Prozent. Fallschirmspringer, Drachenflieger oder Paraglider müssen standardmäßig mit 100 Prozent Risikozuschlag rechnen. Bei Kampfsport sieht es ähnlich aus: Je nach Ausgestaltung des Hobbys sind häufig 50 oder 100 Prozent Risikozuschlag möglich. Teilweise werden Anträge auch komplett abgelehnt. Immerhin zählen Sportarten wie Fußball, Golf, Hockey, Skilanglauf, Dressur- oder Wanderreiten nicht zu den gefährlichen Hobbys und man muss meist nicht mit einem Zuschlag rechnen. Bei der Auswahl des geeigneten Tarifs sollten Personen mit einem (aus Versicherungssicht) gefährlichen Hobby unbedingt unabhängige Beratung einholen bevor ein echter Antrag gestellt wird: Die Versicherungsgesellschaften bewerten Hobbys nämlich durchaus unterschiedlich. So kann es sein, dass „Versicherer A“ den doppelten Beitrag verlangt, während „Versicherer B“ das Hobby als ungefährlich einstuft und auf einen Zuschlag vollkommen verzichtet. Dies kann im Rahmen einer sogenannten Risikovoranfrage geprüft werden. Dabei werden die Gesundheitsangaben und Hobbys einmal zusammengetragen und parallel von mehreren Versicherungsgesellschaften bewertet. Danach erfährt man, zu welchen Konditionen ein Vertragsabschluss bei den einzelnen Versicherungsgesellschaften möglich ist und kann sich dann erst entscheiden. Sofern man übrigens nach Vertragsabschluss ein neues Hobby aufnimmt, muss dies normalerweise einer bereits bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherung nicht nachgemeldet werden. Das "neue" Hobby ist in einem solchen Fall automatisch und ohne Mehrbeitrag mitversichert. Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung sowie die Möglichkeit einer Vergleichsberechnung samt Online-Risikovoranfrage sind über das Internetportal www.BU-Kompass.de zu finden.


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