PortalDerWirtschaft.de



Suchmaschinenoptimierung mit PdW
mit Content-Marketing - Ihre News
English

Darf man Flyer und Werbemittel einfach so verteilen -


Von

Tipps & Rechtliches bei Flyer-Verteilung auf öffentl. Verkehrsflächen oder Haushaltsverteilung

Mittels Werbung erwecken Unternehmen Aufmerksamkeit für ihre Produkte, Angebote und Dienstleistungen.

Für gerade am Markt beginnende Jungunternehmer ist Werbung überlebenswichtig, denn nur so wird ihre Zielgruppe überhaupt auf ihre Angebote aufmerksam.

Für langjährig bestehende Unternehmen ist es schon fast Pflicht um Ihre neuen Produkte und Angebote oder Dienstleistungen Ihrer Zielgruppe näher zu bringen und um ihren Standard zu halten und neue Kunden zu gewinnen.

Aber darf man das so einfach ???

Thumb

Flyer-Verteilung im öffentlichen Raum und Haushaltswerbung

Beim Flyer verteilen stellt zum Beispiel das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) allgemeine rechtliche Grundsätze für Werbung auf. Auf der einen Seite werden hier die Gebote von Wahrheit, Klarheit und auch Richtigkeit definiert und auf der anderen Seite auch die Verbote von Irreführung und Täuschung definiert. Ebenso werden im UWG auch bestimmte Arten von Werbung als unlauter, z.b. diskriminierende und herabsetzende Werbung definiert und es schützt ebenfalls vor Verwechslungsgefahr. Genauso verbietet es unter anderem auch die Lockvogelwerbung. 

Das bedeutet also:  Werbung muss rechtsmässig sein! 

So, aber was heißt das nun für Verteilung von Werbemitteln (Flyer, Prospekte etc.) ?

Egal ob Flyer-Verteilung im öffentlichen Verkehrsraum oder Haushaltsverteilung in Briefkästen, es ist immer darauf zu achten, das man nicht gegen die allgemeinen rechtlichen Grundsätze für Werbung des UWG verstößt, denn sonst kann es teuer werden. 

Ich denke insbesondere an die vielen Abmahnungen, wenn sich jemand gereizt fühlt. Dies sollte man tunlichst vermeiden, dann steht der Verteilung auch nichts im Weg. 

Die Flyer-Verteilung im öffentlichen Verkehrsraum.

Wichtig! Verteilen darf man überall da, wo es erlaubt ist. 

Dies bedeutet, jeder der Werbemittel wie Flyer, Prospekte, Zeitungen usw. verteilen möchte, muss sich bei der zuständigen Behörde des Ortes, an dem er Verteilen will oder soll, erkundigen ob es laut Satzung Genehmigungsfrei ist oder ob dafür Gebühren anfallen. In den meisten Fällen werden nämlich Gebühren verlangt und man ist auf der sicheren Seite, das man nicht vertrieben werden kann. 

Ebenso wichtig ist es danach aufzupassen, das man den öffentlichen Verkehrsraum, für den man ja nun die Genehmigung hat, nicht verlässt. Das heißt, das man als fleißiger Verteiler ja nicht nur auf der Stelle steht, sondern seiner Zielgruppe entgegenläuft und dabei immer im Auge behalten muss, nicht in die Zonen von Kaufhäusern zu gelangen, denn sonst könnte es passieren, von den Besitzern privatrechtlich Angegangen zu werden, da man sich bei ihnen keine Erlaubnis geholt und dafür keine Gebühren entrichtet hat. Auch hier droht die Gefahr das man Vertrieben wird und wenn man sich weigert zu gehen, man auch noch Hausfriedensbruch begeht. Ich erwähne es deshalb, weil oft gar nicht richtig zu erkennen ist, ob der Weg nun zum öffentlichen Verkehrsraum gehört oder schon zum Besitz des Kaufhauses. 

Ebenso ist peinlichst genau darauf zu achten, das man niemanden Belästigt oder gar Nötigt. Denn sonst könnte diese belästigte oder genötigte Person ebenfalls rechtlich gegen einen vorgehen und man riskiert, nie wieder eine Genehmigung von der Behörde zu bekommen. Außerdem würde es dem Image desjenigen Schaden, dessen Flyer man gerade verteilt.

Zuletzt sei noch darauf hingewiesen, dass bei allzu fleißigen Verteilern die Gefahr besteht, dass die Werbemittel auf dem Boden entsorgt werden. Bei einer laufenden Aktion kann der Müll wieder eingesammelt werden. Bei FLyern, die an Autos oder Fahrrädern befestigt werden, kann eine teure Forderung der Gemeinden auf das werbende Unternehmen zukommen.

Zusammengefasst: Flyer Verteilen Im öffentlichen Verkehrsraum ja  

  • aber nur mit Genehmigung.
  • genehmigtes Gebiet nicht verlassen. 
  • Immer freundlich und zuvorkommend und nie belästigend.
  • Keine Schäden verursachen

Bei der Beachtung aller Regeln und Gesetze ist es eine sehr gute Möglichkeit gezielt zu verteilen

Vorteil: Nur sehr geringe Streuverluste und eine gute Imagesteigerung durch die Werbemittel-Verteiler machen diese Art der Verteilung zu einer interessanten und sehr effektiven Werbemaßnahme.

Achtung!

Die Verteiler dürfen den öffentlichen Raum, für den die Genehmigung besteht, nicht verlassen. Da die Menschen ja nicht bewegungslos an ihrem Platz stehen, besteht immer die Gefahr, dass sie in den privaten Bereich von Kaufhäusern geraten, wo das Verteilen nicht erlaubt wurde. Wer in Einkaufszentren oder vor Fußballstadien Werbeflyer verteilen will, muss bei den Eigentümern eine Genehmigung beantragen.

Haushaltsverteilung: Flyer in Briefkästen

Auch hier gilt nur rechtsmässige Werbung bitte!

Für viele Menschen ist es ein großes Ärgernis, wenn sie unendlich viele Zeitungen und Werbungen in ihrem Briefkasten vorfinden. Sehr häufig findet man die Prospekte und Postwurfsendungen unbeachtet im Müll wieder. Ebenso werden die Anzeigeblätter meist ungeachtet entsorgt. Welches Ziel haben wir mit dieser Werbemaßnahme denn erreicht? Richtig keine!

Meist stecken in den Briefkästen soviel Werbung, das der potentielle Kunde keinen Flyer mehr wahrnimmt, sich überfordert fühlt und deshalb alle wegwirft. 

Nun ist es soweit gekommen, das sich die Briefkästen weigern so voll gestopft zu werden und haben sich kurzer Hand einen Aufkleber drauf gemacht, auf dem Bitte keine Werbung steht. 

So nun wird es interessant: Darf man jetzt noch Werbung einwerfen?

Nein, denn bei zu Wiederhandlung handelt es sich nicht nur um unerwünschte sondern auch noch um illegale und rechtswidrige Werbung.  

Wenn man nun trotz dem Aufkleber die Werbung in den Briefkasten einwirft, verletzt man das Eigentumsrecht und das Besitzrecht und noch dazu das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Empfängers. Nun obliegt es dem Empfänger dies laut dem Artikel 1004 Abs.1 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) per Unterlassungsanspruch geltend zu machen und durchzusetzen. Ich brauch nicht zu sagen, das dies eine teure Angelegenheit werden kann.  

Zusammengefasst: Haushaltsverteilung ja - 

  • aber nur rechtsmässige Werbung
  • nur dort wo es auch erwünscht ist
  • Briefkästen mit Werbung verboten usw. meiden

Bei der Beachtung dieser wenigen Tipps, ist die Haushaltsverteilung ein sehr effektives Mittel um eine breite Masse zu erreichen

Vorteil: Je nach Ausrichtung Ihrer Kampagne werden Prospekte und Werbemittel entweder flächendeckend an alle Haushalte oder selektiv an auf Ihre Wünsche und Ziele abgestimmte Orte, PLZ oder Straßenzüge verteilt. Die Haushaltswerbung stellt ein bedeutendes Kommunikationselement mit Ihren Kunden dar. 

Das beste Mittel keine Fehler zu machen und die Werbewirksamkeit Ihrer Werbemittel vollständig nutzen zu können ist, einen Profi dafür zu engagieren. Denn der weiß genau was er darf und was nicht! Und ganz wichtig, der Profi weiß auch noch, wie er gleichzeitig Ihr Image stärken kann.

Achtung!

Weisen Sie Ihre Verteiler auch auf die neuesten Urteile bezüglich Werbeprospekten in Hausfluren hin!

In Mehrfamilienhäusern sparen viele Verteiler sich die Mühe, in jeden einzelnen Briefkasten ein Prospekt einzuwerfen. Sie legen einfach die erforderliche Anzahl für das ganze Haus neben den Briefkästen aus. Wenn nun aber nur ein geringer Anteil der Haushalte Werbung erlaubt, fühlen sich die übrigen Bewohner durch diese Praxis gestört. Ihr Recht, Werbung abzulehnen, wird durch diese Praxis gestört. Ein Bewohner eines Mehrfamilienhauses hatte gegen diese Praxis geklagt, nachdem die Prospekte auch dann noch im Hausflur lagen, als alle Briefkästen das Einwerfen von Werbung verboten. Dem Urteil zufolge sind die werbenden Unternehmen dafür verantwortlich und müssen die Entsorgung der Abfälle bezahlen.

Weisen Sie Ihre Verteiler auch darauf hin, dass bei einzelnen Briefkästen ohne Aufkleber hier nicht alle von den Nachbarn abgelehnten Prospekte eingeworfen werden dürfen. Mehr als ein Prospekt einzuwerfen kann als ebenso unerwünscht anerkannt werden, wie das eine in dem Briefkasten mit Aufkleber.

 

 



Kommentare


Hier mal anderes Problem da Wochenblätter auch zu Werbung zählen da unseren Mehrparteihaus die Briefkästen nur mit Klingeln und öffnen der Haustür zugänglich sind aber außen eine Zeitungsrolle vorhanden, trotzdem liegen die Zeitungen immer vor der Haustür auf Boden wo erstmal die das Haus betreten oder verlassen drüber weglaufen wenn sie nicht dort nass regnen oder von Wind im vorgarten verteilt werden, da wir keine Blau-Tonne haben und Blau-Säcke wenn habt welche bekommt für zahlen muss ist diese riesiges Ärgernis.
Jedwede Beschwerden haben an der Sachlage nichts geändert. (29.10.2019, 15:46 Uhr)
Bitte hiermit um baldige Beantwortung der Fragen /
des Kommentars von "Jasmin Endres, 27.06.2018, 08:43 Uhr".
Danke und Gruß
F. Neumeyer (18.03.2019, 09:27 Uhr)
Hallo, sind diese Informationen noch aktuell, auch wegen der neuen Datenschutzrichtlinie etc.? Meine wichtigste Frage ist: Ich bin Fotografin, genauer gesagt Tierfotografin (selbstständig, gewerblich gemeldet) & bin vor Kurzem umgezogen. In eine Gegend in der viele Bewohner sehr viele Haustiere haben, wie ich kürzlich feststellen durfte. Da ich noch ganz am Anfang stehe & mir natürlich einen Kundenstamm aufbauen muss, ist nun meine Frage, ob ich Flyer erstellen und sie in die Briefkästen der Bewohner in meiner Gegend werfen darf? (Natürlich nur bei Briefkästen bei denen nichts von "Werbung verboten" steht) oder muss ich dazu jetzt auch noch eine Genehmigung der Stadt einholen? Außerdem sind hier auch einige Läden mit Schaufenster. Darf ich da einfach rein gehen & nachfragen, ob der Laden eventuell meine Flyer oder vielleicht sogar ein Poster (ans Schaufenster) auslegen kann. Oder muss ich dazu auch erst zu der Stadt? Lieben Dank im Voraus für eine baldige Rückantwort. (27.06.2018, 08:43 Uhr)
Maria (RomIta - kulturelle und weniger kulturelle Spaziergänge durch Rom und Ita (lien))
Ist es jetzt zu spät um Flyer für eine Reisefirma zu verteilen? (26.06.2018, 08:45 Uhr)
Silvan (CosmoShop GmbH)
Guter Bericht, vielen Dank für die vielen Details. Bei den heutigen Preisen für den Druck, ist man ja sehr schnell versucht, Flyer als Werbeform zu präferieren. Jedoch sehe ich das etwas kritischer. Die Responsequote bei Flyerverteilung auf offener Straße geht gegen Null. Auch auf Messen ist das Überangebot zu hoch und daher erregt man zu wenig Aufmerksamkeit oder Rücklaufquote. Es sollte daher genau überlegt werden, welcher Flyer für welche Zielgruppe wo genau verteilt wird. Paketbeilagen oder Beilieger in Zeitschriften oä. wären auch eine Option. TIP: Trackbare Rabattcodes oder individuelle URL´s nutzen, um die Reichweite der Aktion genau messen zu können. (04.06.2017, 20:10 Uhr)
Bewerten Sie diesen Artikel
Bewertung dieser Pressemitteilung 5 Bewertung dieser Pressemitteilung 34 Bewertungen bisher (Durchschnitt: 3.8)
Hinweis

Pressemitteilungstext: 1165 Wörter, 9796 Zeichen. Artikel reklamieren
Keywords
Diese Pressemitteilung wurde erstellt, um bei Google besser gefunden zu werden.

Tragen Sie jetzt Ihre kostenlose Pressemitteilung ein!