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Beschluss der eIDAS VO durch die EU: Governikus KG setzt Anforderungen um


Von Governikus GmbH & Co. KG

Der Rat der Europäischen Union hat die "Verordnung für elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt" (eIDAS VO) beschlossen. Damit sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, Systeme zur elektronischen...
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Bremen, 18.08.2014 - Der Rat der Europäischen Union hat die "Verordnung für elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt" (eIDAS VO) beschlossen. Damit sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, Systeme zur elektronischen Identifizierung (eID) anderer EU-Länder offiziell anzuerkennen. Die Verordnung gilt ab September 2014 und muss in Teilen ab dem 01.01.2016 umgesetzt werden. Die auf E-Government spezialisierte Governikus GmbH & Co. KG (vormals bremen online services) hat angekündigt, ihre Produkte und Lösungen bis spätestens Ende 2015 an die neuen Anforderungen anzupassen - sofern dies nicht schon geschehen ist.

Für die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in Deutschland bedeutet die eIDAS VO, dass sie sich mit in Deutschland zugelassenen Mitteln, wie beispielsweise dem Personalausweis (PA) oder einem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), bei Behörden EU-weit elektronisch identifizieren können. Entsprechend müssen deutsche Behörden künftig den elektronischen Ausweis anderer EU-Länder anerkennen. Die eIDAS VO löst die bislang gültige Signaturrichtlinie der EU ab. Da sie, anders als die bisherige Richtlinie, wie ein deutsches Bundesgesetz direkt gilt, ersetzt sie auch das deutsche Signaturgesetz von 2001.

Die Governikus KG hat als Spezialist für eGovernment den Entstehungsprozess der eIDAS VO begleitet und bereits in einem frühen Stadium der Entwicklung zur Klärung von Fragen der IT-Sicherheit bei der vertraulichen Datenübermittlung und zum Beweiswert von Daten beigetragen. Somit ist die Governikus KG bestens darauf vorbereitet, die erforderlichen Änderungen an ihren eGovernment-Lösungen entsprechend den neuen Regeln rasch umzusetzen, so dass die Compliance der zahlreichen Governikus-Anwendungen weiterhin gesichert ist.

Verordnung gilt für zahlreiche Vertrauensdienste

Die Regelungen der eIDAS-Verordnung betreffen neben der elektronischen Identifizierung, beispielsweise mit dem neuen Personalausweis, auch zahlreiche Vertrauensdienste, die für eine rechtssichere Abwicklung des elektronischen Geschäftsverkehrs erforderlich sind:

- Elektronische Signaturen,

- Validierungsdienste,

- Elektronische Siegel,

- Elektronische Zeitstempel,

- Elektronische Einschreib-Zustelldienste,

- Elektronische Bewahrungsdienste und

- Website-Authentifizierung.

Das Portfolio der Governikus KG umfasst Produkte und Lösungen für fast alle genannten Bereiche. Dazu gehören unter anderem:

- Governikus Autent für eID,

- Governikus Signer zur Erstellung elektronischer Signaturen, Zeitstempel und Siegel,

- Governikus MultiMessenger (GMM) unter anderem für den Umgang mit elektronischen Einschreib-Zustelldiensten wie De-Mail,

- Governikus LZA für elektronische Bewahrungsdienste.

Die Lösungen entsprechen der eGovernment-Strategie in Deutschland, wie sie etwa im eGovernment-Gesetz des Bundes, in den einschlägigen Landesgesetzen und im Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs ("eJustice-Gesetz") umgesetzt wurde. Diese Strategie fand auch Eingang in die Entwicklung der eIDAS VO.

Viele Details sind noch zu klären

Die eIDAS VO tritt noch in diesem Jahr in Kraft, gilt jedoch zunächst nur in Teilen. So wird die gegenseitige Anerkennung von Verfahren bei der elektronischen Identifizierung erst 2018 verpflichtend. Bereits vorher, bis zum 01.01.2016, steht noch eine ganze Reihe von ausführenden Regelungen auf EU-Ebene zu den einzelnen Vertrauensdiensten an. Solange diese Vorschriften nicht erlassen sind, bleiben die rechtlichen Auswirkungen der eIDAS VO im Detail noch offen.

Governikus arbeitet an technischen Normen mit

Die technische Regulierung in Form einer Normierung erfolgt in den europäischen Standardisierungsorganisationen European Telecommunications Standards Institute (ETSI) und Comité Européen de Normalisation (CEN). Da Governikus selbst Mitglied des ETSI ist, kennen die Entwickler frühzeitig alle künftigen Anforderungen aus der europäischen Normierung. Das ermöglicht die Anpassung der Governikus-Produkte bis spätestens Ende 2015.

Anforderungen an Signaturformate müssen im Rahmen der EU-Dienstleistungsrichtlinie bereits früher realisiert werden

Ebenso rechtzeitig wird die Governikus KG die Anbringung und Prüfbarkeit von Signaturen mit neuen Signaturformaten (Erweiterung der *AdES-Spezifikas) in ihrem Lösungsportfolio umsetzen. Die in der eIDAS referenzierten neuen Anforderungen an Signaturformate müssen gemäß Beschluss 2014/148/EU im Kontext der EU-DLR bereits Ende 2014 realisiert sein.

Christian Drews, IT-Jurist bei der Governikus KG, kommentiert die Verabschiedung der eIDAS Verordnung so: "Der Ratsbeschluss vom 23. Juli 2014 ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer Vereinfachung elektronischer Verwaltungsabläufe in Europa. Unternehmen und Privatpersonen profitieren davon ebenso, wie die Behörden der Mitgliedsländer. Als Spezialist für eGovernment-Lösungen wird Governikus die praktische Umsetzung der Verordnung im Interesse seiner Kunden aktiv mitgestalten. Dabei legen wir größten Wert auf die Verbindung von Sicherheit und einfacher Handhabung der Lösungen für alle Beteiligten."


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