PortalDerWirtschaft.de



Suchmaschinenoptimierung mit PdW
mit Content-Marketing - Ihre News
English

Rechte der Urlauber


Von Mingers & Kreuzer

Kanzlei Mingers & Kreuzer
Thumb

Sommerzeit ist Ferienzeit und viele Deutsche zieht es in den Süden, wo die Sonne scheint und sich erholt werden kann. Doch was wenn die vermeintliche Erholung zum Stress wird, beispielsweise weil der Flug sich massiv verspätet?

Nicht bei jeder Flugverspätung hat der Reisende Anspruch auf eine Entschädigung. Erst kürzlich haben die obersten Gerichte entschieden, dass bei außergewöhnlichen Umständen keine Zahlung seitens der Fluggesellschaft erfolgen muss. Es gibt jedoch viele Szenarien in denen die Airlines pauschal dem Reisenden gegenüber verpflichtet sind.

"Zum einen müssen sie bei einer Verspätung die wartenden Fluggäste mit Mahlzeiten und Getränken versorgen, sowie unentgeltlich zwei Telefongespräche, Faxe oder Emails ermöglichen.", erklärt Rechtsanwalt Markus Mingers, www.anwaelte-bonn.com .

Zudem stehen den Fluggästen pauschal ab einer Wartezeit von 3 Stunden finanzielle Entschädigungen je nach Flugentfernung in Höhe von 250, 400 oder sogar 600 Euro pro Person zu. Dies sogar unabhängig vom Flugpreis.
"Also egal ob der Flug 50 oder 500 Euro gekostet hat, bei mehr als 3 Stunden Verspätung und einer großen Distanz wird eine Ausgleichszahlung von 600 Euro fällig.", erläutert Rechtsanwalt Markus Mingers die Lage, www.anwaelte-bonn.com .

Bei politischen Konflikten im Land muss wiederum feiner differenziert werden. Hier kommt es darauf an, ob im gesamten Land oder nur in kleinen Teilen politische Unruhen herrschen, und ob das Auswärtige Amt entsprechende Warnungen herausgegeben hat. Zudem kommt es auch darauf an, ob eine Pauschalreise oder ein einzelner Flug gebucht wurden. Bei letzterem stellen sich die Airlines oft quer, da sie sich darauf berufen lediglich den Flugtransport zu schulden, und nicht für den politischen Zustand des Reiselandes verantwortlich sind.

Gibt es bei einer Pauschalreise andere Mängel, beispielsweise in der Hotelanlage, so sollten diese immer dokumentiert und bildlich festgehalten werden. Hilfreich sind auch Zeugenaussagen von anderen Reisenden, weshalb es sich hier empfiehlt Adressen unter den Urlaubern auszutauschen. Zudem muss auch immer die Reiseleitung vor Ort informiert werden, um dem Veranstalter die Möglichkeit zur Nachbesserung zu geben.

Nach dem missglückten Urlaub sollte dann nicht all zu lang mit dem Gang zum Anwalt gewartet werden, da es bei der Mängelanzeige oftmals kurze Fristen zu beachten gibt.



Kommentare

Bewerten Sie diesen Artikel
Bewertung dieser Pressemitteilung 5 Bewertung dieser Pressemitteilung 1 Bewertung bisher (Durchschnitt: 5)
Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Markus Mingers (Tel.: 0228/18496942), verantwortlich.

Pressemitteilungstext: 365 Wörter, 2612 Zeichen. Artikel reklamieren
Keywords
Diese Pressemitteilung wurde erstellt, um bei Google besser gefunden zu werden.

Tragen Sie jetzt Ihre kostenlose Pressemitteilung ein!