PortalDerWirtschaft.de



Suchmaschinenoptimierung mit PdW
mit Content-Marketing - Ihre News
English

Von behördliche Sicherheitsvorschriften und Ihrem Versicherungsschutz für Betriebseinrichtung und Gebäude...


Von Honawu Vermögensmanagement GmbH

Bürokratie in Deutschland - Manchmal sind es die kleinen Dinge, an die man vielleicht gar nicht denkt.
Thumb

Deutschland ist ein Rechtsstaat. Gesetze und Bestimmungen regeln unser aller Miteinander und grundsätzlich ist das auch eine sehr gute Sache. Deutschland hat sich im Laufe der Zeit allerdings zu einem der Länder mit den meisten Bestimmungen überhaupt entwickelt. Nicht einmal jeder Behördenbedienstete kennt jede existierende Sicherheitsvorschrift - wie soll sich "Otto Normalbürger" da stets korrekt verhalten?
Kennen Sie die Garagenverordnung Ihres Bundeslands? Die BGV A3-Prüfung? Die Details Ihrer Landesbrandvorschriften?
Nur wenige werden nun heftig nickend ein überzeugtes "Jawohl!" von sich geben können.
Verständlicherweise setzen Versicherer ein regelkonformes Verhalten für die Leistung im Schadensfall voraus. Verletzen Sie also eine gesetzliche Vorschrift, so kann sich daraus für den Versicherer das Recht zur Kürzung der Schadenszahlung ergeben - im Extrem sogar bis auf 0 % des Schadens.
Bemühen wir zur Veranschaulichung eine Regel einer Garagenverordnung.
Diese besagt, dass in Kleingaragen bis 100 m² außerhalb von Fahrzeugen max. 200 l Diesel bzw. 20 Liter Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern aufbewahrt werden dürfen. Kommt es nun durch einen Kurzschluss in einer Leitung zu einem Brand, der durch die eingelagerten 20 Liter Benzin beschleunigt wird, kann der Versicherer die Leistung kürzen. Greift das Feuer aus Betriebsgebäude über und die Entschädigung wird nur um 50 % gekürzt bzw. gequotelt, haben Sie schnell einen sechsstelligen Betrag, den Sie selbst aufbringen müssen.
Die Rechtsprechung der Vergangenheit bestätigt solches Vorgehen in ihren Entscheidungen.
Die Gefahr aus reiner Unkenntnis einer Bestimmung, Einschnitte hinnehmen zu müssen, kann zwar nicht für jeden Fall aus der Welt geschafft werden - minimiert werden kann sie aber sehr wohl. Einige Deckungskonzepte, die speziell für Versicherungsmakler aufgelegt wurden, nehmen sich unter anderem auch dieses Themas an. Hier wird der vielleicht beste Schutz für Ihr betriebliches Hab und Gut geboten, der am Markt zu finden ist. Qualität, die Ihnen Ärger erspart. Qualität, die Ihnen Sicherheit bietet.
Gehen Sie kein Risiko ein!

Fragen zu einem Thema? Kontaktieren Sie uns, wir helfen gerne!

Die Honawu können Sie von Mo.- Fr. in der Zeit von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr unter Telefon +49.(0)202.445880 oder per eMail unter Backoffice@Honawu.de erreichen. Gerne können Sie uns auch im Netz unter www.Honawu.de besuchen oder laden Sie sich einfach unsere Honawu-App - mit Direktkontakt zu uns - auf Ihr Smartphone (für iPhone oder Android-Geräte).

Nachsatz:
Deshalb darf der Versicherer "quoteln":
Unter "quoteln" versteht man die Kürzung einer Schadensersatzleistung in dem Verhältnis, in dem einem Kunden eine Mitschuld, Pflichtverletzung, etc. angerechnet werden kann.
Das Recht zur Quotelung im Leistungsfall, sofern eine Obliegenheitsverletzung vorliegt, ergibt sich aus § 28 des Versicherungsvertragsgesetzes in seiner aktuellen Fassung. Diese Neuregelung stellt bereits eine Besserstellung des Kunden dar.Quoteln darf der Versicherer auch dann, wenn z. B. ein Schaden grob fahrlässig verursacht wurde oder vereinbarte Sicherungen (z.B. Alarmanlage, Safe,..) nicht vorhanden sind oder nicht (richtig) genutzt werden (z. B. vergessen, die Alarmanlage einzuschalten).
Der Grad der Quotelung ist seit der Neuregelung in 2008 regelmäßig Gegenstand der Rechtsprechung und damit immer ein enormes Risiko für den betroffenen Kunden.


Kommentare

Bewerten Sie diesen Artikel
Bewertung dieser Pressemitteilung 5 Bewertung dieser Pressemitteilung 1 Bewertung bisher (Durchschnitt: 4)
Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Holger Nauß (Tel.: +49.(0)202.445880), verantwortlich.

Pressemitteilungstext: 500 Wörter, 3885 Zeichen. Artikel reklamieren
Keywords
Diese Pressemitteilung wurde erstellt, um bei Google besser gefunden zu werden.

Tragen Sie jetzt Ihre kostenlose Pressemitteilung ein!